BGHW Bescheid über die Festellung der Zuständigkeit Gewerbe

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Hoi.

Jedes Unternehmen/Unternehmer muss wissen, welche Berufsgenossenschaft für ihn zuständig ist. Daher bekommst du diesen Bescheid. Wenn du etwas machst, was nicht zur BGHW passt, dann solltest du Widerspruch einlegen.

Das kann dann wichtig werden, wenn du mal Leute beschäftigst - die Höhe der Beiträge ist von BG zu BG unterschiedlich.

Wenn du aber im Bereich Großhandel oder Einzelhandel tätig wirst, brauchst du das nur abheften.

Ciao Loki

kiskoo 
Beitragsersteller
 23.12.2014, 14:12

Vielen Dank Loki, meins wird ein Einzelhandel werden!

Schönen Tag noch. :)

Dann schreibe einen Widerspruch, dass Du keine Mitarbeiter angestellt hast, oder gebe dies zur Niederschrift.

kiskoo 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 13:12

Alles klar, vielen Dank Novos.

Hallo,

was steht denn in de Bescheid?

Gruß

RHW

kiskoo 
Beitragsersteller
 23.12.2014, 14:12

Hat sich mittlerweile erledigt, vielen Dank auch Dir für deine Hilfe RHW!

Bei Neuanmeldung eines Gewerbes wird automatisch geprüft, welche Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung des Inhabers und/oder seiner Angestellten zuständig ist. Genau dies teilt Dir dieser Bescheid mit. Solange Du keine Angestellten hast, ist die Mitgliedschaft für Dich alleine freiwillig, denn für die Inhaber besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der BG (im Gegensatz zu allen Angestellten). Je nach Gewerk und Berufsrisiko solltest Du Dir das ggfs. überlegen; die BG Beiträge sind WIMRE im Verhältnis zu einer privaten Unfallversicherung ausgesprochen moderat.

kiskoo 
Beitragsersteller
 23.12.2014, 14:11

Vielen Dank, mittlerweile hat sich aber auch alles erledigt!