BGHW Bescheid über die Festellung der Zuständigkeit Gewerbe
Hallo, ich habe am 24.11.2014 einen Brief von der BGHW erhalten. Der Titel scheint folgender zu sein: Bescheid über die Festellung der Zuständigkeit (§136 Abs. 1 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII))
Kann mir jemand sagen, was man da tun muss, wenn man als Einzelunternehmer tätig ist?
und
Und was soll ich unter Rechtsbehelfsbelehrung verstehen? Weiter steht da: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben ($$ 77 SGG). Sie können den Widerspruch bei der BGHW Straße usw., in schriftlicher Form einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen.
Was soll ich nun tun? Wie ich bereits sagte, bin ich Einzelunternehmer und ich bin in dem Fall eine nichtversicherte Person.
Freeu mich über hilfreiche Antworten Grüße
4 Antworten
Hoi.
Jedes Unternehmen/Unternehmer muss wissen, welche Berufsgenossenschaft für ihn zuständig ist. Daher bekommst du diesen Bescheid. Wenn du etwas machst, was nicht zur BGHW passt, dann solltest du Widerspruch einlegen.
Das kann dann wichtig werden, wenn du mal Leute beschäftigst - die Höhe der Beiträge ist von BG zu BG unterschiedlich.
Wenn du aber im Bereich Großhandel oder Einzelhandel tätig wirst, brauchst du das nur abheften.
Ciao Loki
Vielen Dank Loki, meins wird ein Einzelhandel werden!
Schönen Tag noch. :)
Dann schreibe einen Widerspruch, dass Du keine Mitarbeiter angestellt hast, oder gebe dies zur Niederschrift.
Alles klar, vielen Dank Novos.
Hallo,
was steht denn in de Bescheid?
Gruß
RHW
Hat sich mittlerweile erledigt, vielen Dank auch Dir für deine Hilfe RHW!
Bei Neuanmeldung eines Gewerbes wird automatisch geprüft, welche Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung des Inhabers und/oder seiner Angestellten zuständig ist. Genau dies teilt Dir dieser Bescheid mit. Solange Du keine Angestellten hast, ist die Mitgliedschaft für Dich alleine freiwillig, denn für die Inhaber besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der BG (im Gegensatz zu allen Angestellten). Je nach Gewerk und Berufsrisiko solltest Du Dir das ggfs. überlegen; die BG Beiträge sind WIMRE im Verhältnis zu einer privaten Unfallversicherung ausgesprochen moderat.
Vielen Dank, mittlerweile hat sich aber auch alles erledigt!