unfrewilliger Kircheneintritt nach Umzug

11 Antworten

Zitat: Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rungsirrtum

tomasch  14.12.2009, 04:59

tomasch  14.12.2009, 04:56

tomasch  14.12.2009, 04:55

Hilft vielleicht eine eidesstattliche Erklärung von Dir und Deinen Eltern, Freunden, Partnern. Ausserdem gibt es doch bestimmt die Möglichkeit, diese Unterschrift zu widerrufen. Tla, die Kirche hats nötig, deshalb krallt sie sich jeden...

omikron  13.12.2009, 12:18

Haha.

Der Kirchenaustritt ist eine rein staatliche Angelegenheit. Die Kirche hat damit gar nichts zu tun.

In die evangelische Kirche eintreten kannst Du nur durch einen "richtigen" Eintritt und die Taufe, nicht durch ein irrtümlich angebrachtes Kreuzchen. Wende Dich an das zuständige Pfarramt und noch einmal ans Einwohnermeldeamt und beantrage die Entfernung/Rückgängigmachung des irrtümlichen Eintrags. Gruß, q.

crazyrat  13.12.2009, 11:41

Stimme ich zu!

Ich hatte noch keinen solchen Fall.

Bei mir war der Austritt vor vielen Jahren ganz einfach und unkompliziert.

Ich habe einfach meinen Austritt beim Amtsgericht bestätigen lassen und war draußen. Und das wird seitdem auch immer wieder als ausgetreten eingetragen.

Ein Kollege von mir musste nur in diesem Jahr durch einen vergleichbaren Fehler die Kirchensteuer für mehrere Jahre aus einmal wieder abdrücken. Der war in der Kirche, aber der AG hatte sich verlesen, und "ohne Konfession" eingetragen.

Hallo, um mal das Thema abzuschließen, sage ich euch noch, wie die ganze Sache über die Bühne gebracht wurde. Es hat ein Anruf bei der Kirchenstelle gereicht, der ich mitgeteilt habe, dass ich nicht getauft bin. Daraufhin habe ich einen Brief bekommen, wo ich ein Formular ausfüllen musste, dass ich nicht getauft bin. Nach dem ich es wieder abgeschickt habe, kam nach ein paar Tagen die Bestätigung, dass alles ok sei und ich -wenn gewünscht- der Kirchenstelle auch meine Lohnsteuerkarten zusenden kann und diese ändern diese entsprechend ab. Das hat auch alles gut geklappt.