unfrewilliger Kircheneintritt nach Umzug
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Kircheneintritts. Durch einen Wohnortwechsel war irrtümlicherweise auf den Anmeldeformular ein Kreuz auf Konfession "ev". (vorher war ich noch nie in der Kirche gewesen, Eltern bereits ausgetreten und beim alten Wohnort war auch keine Konfession hinterlegt).
Da ich dieses Formular unterschrieben habe, habe ist somit bestätigt, dass ich in der ev. Kirch bin. Das Einwohnermeldeamt (bzw. Bezirksamt) hat diese Information an die Kirchenstelle weitergeleitet (Kirchliches Verwaltungsamt).
Das Problem ist nun, dass ich mich dort nicht austragen lassen kann, da ich keinen "Beweis" habe, dass ich nicht in der Kirche bin. Vorher war ich konfessionslos, jedoch wurde mir gesagt, dass dieses wiederrum kein Beweis ist, da ich ja in zwischenzeit eingetreten sein könnte. Offiziell aus der Kirche austreten würde mir Steine in den Weg legen, da ich somit nochmals den Anschein machen würde, dass ich in der Kirche war.
Bis jetzt konnte mir weder das Amtsgericht (u.a. zuständig für Kirchenaustritt), noch das Einwohnermeldeamt und auch das Kirchliche Verwaltungsamt nicht weiterhelfen.
Weiß von euch jemand eine Möglichkeit? Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?
Vielen dank im voraus für alle handfesten Infos!
11 Antworten
Zitat: Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.
Hilft vielleicht eine eidesstattliche Erklärung von Dir und Deinen Eltern, Freunden, Partnern. Ausserdem gibt es doch bestimmt die Möglichkeit, diese Unterschrift zu widerrufen. Tla, die Kirche hats nötig, deshalb krallt sie sich jeden...
Haha.
Der Kirchenaustritt ist eine rein staatliche Angelegenheit. Die Kirche hat damit gar nichts zu tun.
In die evangelische Kirche eintreten kannst Du nur durch einen "richtigen" Eintritt und die Taufe, nicht durch ein irrtümlich angebrachtes Kreuzchen. Wende Dich an das zuständige Pfarramt und noch einmal ans Einwohnermeldeamt und beantrage die Entfernung/Rückgängigmachung des irrtümlichen Eintrags. Gruß, q.
Stimme ich zu!
Ich hatte noch keinen solchen Fall.
Bei mir war der Austritt vor vielen Jahren ganz einfach und unkompliziert.
Ich habe einfach meinen Austritt beim Amtsgericht bestätigen lassen und war draußen. Und das wird seitdem auch immer wieder als ausgetreten eingetragen.
Ein Kollege von mir musste nur in diesem Jahr durch einen vergleichbaren Fehler die Kirchensteuer für mehrere Jahre aus einmal wieder abdrücken. Der war in der Kirche, aber der AG hatte sich verlesen, und "ohne Konfession" eingetragen.
Hallo, um mal das Thema abzuschließen, sage ich euch noch, wie die ganze Sache über die Bühne gebracht wurde. Es hat ein Anruf bei der Kirchenstelle gereicht, der ich mitgeteilt habe, dass ich nicht getauft bin. Daraufhin habe ich einen Brief bekommen, wo ich ein Formular ausfüllen musste, dass ich nicht getauft bin. Nach dem ich es wieder abgeschickt habe, kam nach ein paar Tagen die Bestätigung, dass alles ok sei und ich -wenn gewünscht- der Kirchenstelle auch meine Lohnsteuerkarten zusenden kann und diese ändern diese entsprechend ab. Das hat auch alles gut geklappt.