Angabe der Religion im Personalbogen, wenn Austritt aus der Kirche in der Zukunft stattfindet?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber macht monatlich über das sogenannte ELSTAM-Verfahren eine Abfrage deiner steuerlichen Stammdaten (elektronische Lohnsteuerkarte). Dadurch bekommt der Arbeitgeber durch die staatlichen Stellen gemeldet ob du einer Religionsgemeinschaft angehörst (und welcher); außerdem wird deine Lohnsteuerklasse, Freibeträge und Anzahl Kinder übermittelt.  Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Angaben zu verwenden und zu beachten.

Erst nach Kirchenaustritt wird dieses spezielle Merkmal gelöscht und der Arbeitgeber muss keine Kirchensteuer von deinem Gehalt einbehalten. Dann erfährt er auch, dass du aus der Kirche ausgetreten bist.

 

Also: Big Brother is watching you. Die Frage nach der Kirchenzugehörigkeit dient also nur dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers. Fakt ist jedoch, dass er es automatisch erfährt.

Hoffe geholfen zu haben.

 

Gruß Ana


 

Solange du noch nicht ausgetreten bist musst du deine Religionszugehörigkeit angeben.

Hast du die die bestätigte Austrittserklärung, dem AG vorlegen und ab dem bestätigen Austritsmonat zahlst du keine Kirchensteuermehr.

Ob Du jetzt schon angibst, daß Du keiner Konfession angehörst, ist eine Gewissensentscheidung, die Du nur allein treffen kannst. Mir würde das keine Probleme bereiten, sofern vor Arbeitsantritt tatsächlich der Austritt auch erklärt wird, der in einigen Gemeinden ganz schön kostet.

Noch etwas sei Dir ans Herz gelegt: Die Austrittserklärung sorgsam aufbewahren, denn es hat schon Fälle gegeben, in denen die Kirche Jahre nach dem Austritt angekommen ist und die Kirchensteuer nachgefordert hat.

Nein,Du musst die jetzige Religionszugehörigkeit abgeben.Später den Arbeitgeber benachrichtigen wenn Du ausgetreten bist.

Sag "keine Angabe", das können sie dir meiner Meinung nach nicht verbieten...

Griesuh  20.10.2017, 07:55

Leider falsch, Steuern  dazu zählen auch die Kirchensteuern.