Was ist ein "Verpflichteter" im Sinne von § 229 BGB Selbsthilfe?
§ 229 BGB Selbsthilfe spricht von einem "Verpflichteten". Kann jemand den Begriff definieren bzw. was ist damit konkret gemeint und wer alles kann ein Verpflichteter sein? Welche Verpflichtung muß da bestehen?
2 Antworten
In diesem Fall ist der "Verpflichteten" wohl Jemand der zu Etwas verpflichtet ist.
Was ist daran nicht verständlich?
Zur bessere Verständnis der Frage.
§ 229 BGB: Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
§ 231 BGB: Irrtümliche Selbsthilfe
Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
Also nochmal. Der Verpfichteter, der hier erwähnt ist, ist zum Beipiel Jemand der Verpflichtet ist zu warten bis die Polizei kommt um ein schwere Unfall auf zu protokollieren. Z.B. Es gibt Verletzte, der Unfallverursacher ist verpflichtet zu warten und zu helfen. Stattdessen will er flüchten. Du bist Zeuge/Verwandte des Unfallopfer und nimmt ihn fest, weil die Polizei nicht so schnell kommen kann und es besteht gefahr dass er auf nimmerwiedersehen verschwindet.