Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?
Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus
10 Antworten
Was ich sehr interessant finde, ist die pädagogische Seite. Dein Vater nimmt dich in Schutz und droht sogar mit einem Anwalt. (Wird sich sicher einer finden) Ich hätte meinen Burschen gefragt wieso er sich nicht um die Rückgabe des Rades gekümmert hat. Er wußte doch, daß sein "Freund" keinen Bock hatte. Wieso hast du deinen "Freund" nicht am nächsten Tag angerufen und nach dem von dir ausgeliehenen Fahrrad gefragt? Es lag in deiner Verantwortung.
§ 147 BGB:
(1)"Der einem Anwesenden* gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fern- sprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag."
(2)"Der einem Abwesenden* gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."
Absatz 1 des § 147 ist tückisch. Für mündliche Vertragsverhandlungen gilt, dass ein unterbreitetes Angebot nur sofort angenommen werden kann. Eine im Nachhinein ge- gebene Zustimmungserklärung (Stunden oder Tage später) zu einem mündlich unter- breiteten Angebot führt also nicht zum Vertrag. Typisches Beispiel aus der Praxis: Eine Bestellung per Fax zu einem telefonisch erhaltenen Preisangebot. Hier kommt noch kein Kaufvertrag zustande; dies wäre nur durch eine mündliche Bestellung direkt am Telefon möglich gewesen. Die Bestellung per Fax stellt nun ein Vertragsangebot dar und erst die Zustimmungserklärung in Form einer Bestell- bzw. Auftragsbestätigung oder durch eine zeitnahe Lieferung führt zum gültigen Kaufvertrag.
Quelle: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php Stand:28.11.15
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Lass dich am besten noch mal von einem Rechtsanwalt beraten und gehe erstmal nicht auf die Forderung ein. Zudem bist du nicht verpflichtet, den neuen Kaufpreis des Fahrrads zu zahlen, sondern höchstens ein vergleichbares Modell (--> Nicht neu)
Mir entgeht der Zusammenhang dieser Antwort mit der Frage.
@idom18,
toll, dass Du schon in der Lage bist §§ bzw. Texte zu kopieren.
Nur was haben deine §§ überhaupt mit der Frage zu tun ???
Dies haben sie unterlassen .Aus diesem grund sind sie zu schadensersatz verpflichtet.Der preis des fahrrads betrug 600 € zuzüglich schloss , 20€.Ich fordere sie auf den ausstehenden betrag vion 620€ bis spätestens zum 7.12.2015 auf das konto meines sohnes zu überweisen sonst werde ich rechtliche schritte gegen sie einleiten.....Jetzt meine frage , bin ich verpflichet den betrag zu zahlen???Ich habe ihm das Fahrrad ja eigentlich in der schule wieder übergeben da er den wettstreit (schere stein papier ) angenommen hat und diesen verloren hat und nicht klar gesagt hat dass er das fahrrad nicht mitnehme...Er meldete sich ja auch 4 wochen nicht , wodurch ich durch gesunden menschenverstand davon ausgehe dass er das fahrrad wieder mitgenommen hat?Ich weiß nicht was ich tun soll , könnt ihr mir helfen? mfg. :)
Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde.
Das war die ursprüngliche Vereinbarung. Unter dieser Bedingung wurde der Leihvertrag geschlossen.
Du hast dann versucht, einseitig davon abzuweichen, obwohl Dir der Entleiher deutlich zu verstehen gegeben hat, dass er diese Abweichung nicht will.
Damit besteht der Leihvertrag unverändert weiter.
Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte
Das ist auch nicht sein Job - Du warst in der Pflicht, die Leihsache zurückzubringen.
Ich fürchte, im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hättest Du die schlechteren Karten.
Du hast das Fahrrad ausgeliehen und musst es zurück geben. Wenn es dir gestohlen wurde, musst du dem Eigentümer ein gleichwertiges Fahrrad wieder beschaffen.