Sind Pflanzen Sachen im Sinne des BGB?
Hallo an alle da draußen :-) Die komplette Frage lautet: Beantworten und erläutern Sie mit Hilfe der Canones die Frage, ob Pflanzen Sachen im Sinne des BGB sind.
Soweit ich schon herausgefunden habe, sind mit Canones die 4 Methoden zur Auslegung einer Rechtsnorm gemeint: Wortlaut, Geschichte, Systematik, Zweck.
-Wortlaut: Art 90 BGB sagt, dass nur körperliche Dinge Sachen sein können -> demnach wäre eine Pflanze keine Sache Geschichte: im Aug 1990 wurde die Ergänzung um Art 90a BGB vorgenommen zur Verbesserung der Rechtsstellung der Tiere im Bürgerlichen Recht Systematik: .... ??? Zweck: .... ???
Könnt ihr mir vielleicht helfen bzw Lösungshinweise geben?? Vielen lieben Dank im Voraus! :-)
4 Antworten
Körperlich bedeutet, dass man es anfassen kann, also im Prinzip alles, außer Rechte, Forderungen, Luft und Gas (außer diese sind in einem abgeschlossenen Behälter).
Also, zu den 4 Canones (sind übrigens von Savigny):
- Wortlaut: Stimmt es, dass Pflanzen die in § 90 BGB vorausgesetzte Körperlichkeit haben? Pflanzen kann man anfassen -> Ja, Pflanzen sind Sachen
- Geschichte: Informiere dich über die Geschichte des § 90 BGB und schau, ob der Gesetzgeber damals gewollt hat, dass Pflanzen als Sache gelten.
- Systematik: Schau, ob der Begriff der "Pflanze" in den Sachbegriff "hineinpasst", also im Gesetz keine Norm vorliegt, die etwas Gegenteiliges behauptet, als dass Pflanzen Sachen sind. -> Gibt es nicht, Pflanzen sind also Sachen iSd § 90 BGB.
- Zweck: Schau, was der Zweck des Gesetzgebers bzgl. § 90 BGB war; Wollte er auch Pflanzen schützen, indem er sie als "Sache" deklariert? -> Da Pflanzen rechtsfähige Güter sind, also verkauft und übereignet werden können und sogar strafrechtlich Geschützt sind (siehe zB beim Diebstahl von Pflanzen§ 242 StGB oder der Sachbeschädigung § 303 StGB), liegt nahe, dass der Gesetzgeber selbst Pflanzen als Sache schützen wollte/will.
Ja, das sind sie. Wenn jemand deinen Baum anpinkelt und der geht ein, kannst du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen.
Ersetze körperlich mit physisch, vielleicht verstehtst du es dann besser.
vielen Dank für die schnelle Erklärung! Noch írgendwelche Tipps/Hinweise, wie es dann weitergeht --> Systematik, Zweck?
"Körperlich" meint keineswegs den menschlichen Körper, sondern nur, daß es real greifbar ist und das sind Pflanzen durchaus
Danke schon mal! Und noch irgendwelche Tipps, wie es dann weitergeht --> Systematik, Zweck??
Doch ist auch nach 90 BGB eine Sache
Ok, da habe ich ja schon mal etwas grundsätzlich falsch verstanden.
Und noch irgendwelche Tipps, wie es dann weitergeht --> Systematik, Zweck??
Ist körperlich
Gemeint ist nicht körperlich in Sinne von Mensch, sondern eher gegenständlich. Ein Auto ist auch körperlich.