Was ist ein gemeinsamer Haushalt?
Wo wird bestimmt was ein "gemeinsamer Haushalt" ist im Kontext der Bedarfsgemeinschaft?
Die Frage bezieht sich auf die räumlichen Gegebenheiten (Wohnungen, Gemeinschaftsbad/Küche).
5 Antworten
Ein gemeinsamer Haushalt besteht, wenn "aus einem Topf" gewirtschaftet wird. Gemeinsames Konto, gemeinsame Einkäufe usw. Ein gemeinsames Schlafzimmer dürfte jedoch nur bei Eheleuten, die in einer Wohnung getrennt leben bzw. dies angegeben haben, eine Rolle spielen. Und eine gemeinsame Küchen- und Badbenutzung spielt gleich gar keine Rolle, denn so etwas gibt es in jeder Wohngemeinschaft.
Eheleute sowie in einer Wohnung zusammen lebende Partner mit mindestens einem gemeinsamen Kind gelten dagegen immer als Bedarfsgemeinschaft.
Moin!
Eine Bedarfsgemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und wechselseitig anzunehmen ist, dass beide Personen Verantwortung füreinander tragen wollen und füreinander einstehen werden (sog. Einstandswille nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II).
Gemäß § 7 Nr. 3 SGB II gehören der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sein Partner (unabhängig davon, ob dieser Ehepartner oder Lebenspartner ist) oder eine Person, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Sofern eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen ist, ist nach § 9 Abs. 2 SGB II das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/bedarfsgemeinschaft/
Gruß
ein gemeinsamer haushalt ist dann gegeben, wenn zwei menschen zusammen leben und wirtschaften. wohnung, bad, schlafzimmer, wohnzimmer.
Ein gemeinsamer Haushalt ist, wo zwei Menschen leben, Räume teilen, und auch andere Dinge. Sie schlafen dabei in einem Bett und essen an einem Tisch.
Kannst Du das wiederlegen. dann ist es aus rechtlicher Sicht kein
gemeinsamer Haushalt, es wird aber schwer, dass zu belegen,....
doch natürlich ist es das
Hast du dafür eine Quelle? Laut Gesetz kann eine BG auch zwischen "wildfremden" Personen bestehen. Stichwort Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Unterfall einer Bedarfsgemeinschaft)
Ok danke. Wo ist das definiert? Bezieht sich "Räume teilen" nur auf Wohnräume oder auch auf Nutzräume wie Keller, Flur etc.?
ein getrennter haushalt, keine bg ist es dann wenn ihr in zwei schlafzimmern schlaft. gemeinsam - bg ist wenn ihr in einem bettchen schlaft-
Hast du dafür eine Quelle? Laut Gesetz kann eine BG auch zwischen "wildfremden" Personen bestehen. Stichwort Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Unterfall einer Bedarfsgemeinschaft)
Ein wesentlicher Bestandteil ist, wenn "in einen Topf hinein und heraus" gewirtschaftet wird.
Es sollte auf keinen Fall ein gemeinsames Konto existieren.
Willst du damit sagen, dass eine Bedarfsgemeinschaft auch vorliegt, wenn zwei Personen in verschiedenen Städten wohnen aber ein gemeinsames Konto führen?
Das ist natürlich Unsinn. Obwohl auch das bei einem Ehepaar durchaus auch zutreffen kann.
Das ist natürlich Unsinn. Obwohl auch das bei einem Ehepaar durchaus auch zutreffen kann.
Was nun - Unsinn oder unter Umständen zutreffend?
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Mir geht es nicht um den Charakter einer Bedarfsgemeinschaft. Ich möchte wissen, wie ein "gemeinsamer Haushalt" gesetzlich definiert ist. Denn so weit ich nun informiert bin gilt die BG nur für Personen, die in einem "gemeinsamen Haushalt" zusammenleben.
es gibt und gab jcs die daraus eine bg konstruiert haben. gerne bei eltern die "getrennt" leben und doch gemeinsam wirtschaften.
Wer wo schläft, ist keineswegs ein Merkmal für einen gemeinsamen Haushalt.