Meine Enkelin ist volljährig und lebt in Berlin. Sie bezieht eine neue Wohnung. Der Vermieter (Verwaltung) will eine Unterstützungserklärung. Was ist das?
Meine Enkelin ist volljährig und lebt in Berlin. Sie bezieht eine neue Wohnung. Der Vermieter (Verwaltung) will eine Unterstützungserklärung. Was ist das?
Bei den anderen Wohnungen war eine Bürgschaft meinerseits immer ausreichend. Gibt es Vordrucke oder eine bestimmte Form?
3 Antworten
das wird auch so etwas sein, dass du halt für die miete haftest
Ist sicher dasselbe. Setze dich doch einfach mit dem Vermieter in Verbindung, wenn du die Geldquelle deiner Enkelin bist.
Wahrscheinlich kostet die Wohnung mehr als 25 - 30 Prozent der Einnahmen der Enkelin. Daher geht der Vermieter davon aus, dass das Mädel von Zuhause finanziell unterstützt wird, anderenfalls ist er nicht willens die Wohnung an sie zu vermieten.
Eine Bürgschaft bedeutet ja lediglich, dass der Vermieter sich das Geld beim Bürgen holen kann, wenn der Mieter nicht zahlt. Er möchte aber gerne zusätzlich zur Bürgschaft sichergehen, dass die Mieterin grundsätzlich (aufgrund der Unterstützung der Familie) in der Lage wäre, die Miete regelmäßig zu zahlen.
Der Vermieter möchte ja auch nicht nur "den Wisch" sondern er möchte diesen "Wisch" zusätzlich zur Bürgschaft.
Das macht insofern für den Vermieter Sinn, dass er zwar zur Not einen Bürgen hat, aber grundsätzlich davon ausgehen kann, dass die Mieterin überhaupt in der Lage wäre die Miete zu zahlen und er nicht ständig das Geld über den Bürgen eintreiben muss.
aber ich hab doch als vermieter davon gar nichts
ob ich den wisch hab oder in hamburg die linde rauscht, das bringt mir nix
eine bürgschaft schon