Was ist ein abweichender Kontoinhaber?
Hallo,
Ich bin bereits volljährig und bin gerade dabei mich bei der Krankenkasse anzumelden. Nun werde ich nach einem Sepamandat für wiederkehrende Zahlungen gefragt. Da ich Student bin wird sich mein Vater um die Zahlung kümmern. Ich habe noch kein Bankkonto also haben wir die Bankdaten meines Vaters angegeben. Meine Frage ist nun: Wer ist der Abweichende Kontoinhaber? Ich oder mein Vater? Und welcher wäre der Zahlungspflichtige?
LG , Diego
4 Antworten
Der Zahlungspflichtige bist du, der abweichende Kontoinhaber ist dein Vater (der dementsprechend das Lastschriftmandat auch unterschreiben muss).
Allerdings ist es meiner Ansicht nach mit Beginn des Studiums allerhöchste Zeit, dass du dich um ein eigenes Girokonto kümmerst und lernst, deine finanziellen Dinge selbst zu regeln.
Der abweichende Kontoinhaber ist dein Vater. Du hast doch kein Konto,. wie willst du da abweichender Kontoinhaber sein?
Unter abweichend versteht man, dass der Kontoinhaber nicht der zu versichernde ist.
Ich bin bereits volljährig
Im Kontext eine zweifelhafte Aussage.
Da ich Student bin wird sich mein Vater um die Zahlung kümmern.
Das ist durchaus verständlich, jedoch...
Ich habe noch kein Bankkonto
...das ganz sicher nicht. Wer bitte hat denn heute mit 18 noch kein eigenes Konto? Spätestens mit 15 oder 16 Jahren sollte nun wirklich jeder ein eigenes Bankkonto (natürlich als Guthabenkonto) besitzen.
Wer ist der Abweichende Kontoinhaber? Ich oder mein Vater?
Nachdem du ja kein Konto hast, kann hier doch nur der Vater gemeint sein (was ja auch logisch ist, immerhin geht es der KK darum, ob der Kontoinhaber == Versicherter ist oder eben nicht). Und somit muss zwingend auch dein Vater das SEPA Mandat unterschreiben.
Wer ist der Abweichende Kontoinhaber?
Da du deinen Angaben zufolge kein Konto hast, ist es logischerweise derjenige, dessen Bankverbindung du angegeben hast - dein Vater also.