Sorgerecht von Eltern auf volljährigen Freund übertragen?
Allu
Ich will, dass mein Vater kein Sorgerecht mehr für mich hat. Meine Eltern leben getrennt, ich bei ihm & beide teilen sich das Sorgerecht für mich und meinen Bruder.
Naja. Wie in vielen Familien haben mein Vater und ich ein paar Auseinandersetzungen.. ich halt das ganze nur langsam psychisch nicht mehr aus und mein Vater hat mir auch oft genung eine Ohrfeige verpasst. Im §1631 BGB hab ich gelesen, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und, dass körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Masnamen unzulässig sind. Wenn ich damit vors Familiengericht gehe beziehungsweise zum Jugendamt, würde das ausreichen um meinem Vater das Sorgerecht zu entziehen, wenn er es nicht freiwillig abtritt?
Außerdem noch das, was im Titel schon zu lesen ist: Kann auch meinem volljährigen Freund Sorgerecht für mich zugeteilt werden? Ich bin selber 15 und er 18 ( meine Eltern sind mit der Beziehung einverstanden, weshalb in dem Punkt Alter keine rechtlichen Probleme auftreten sollten). Um bei ihm wohnen zu können braucht er das Aufenthaltsbestiummungsrecht, was in der Personensorge, die zum Sorgerecht gehört mit zählt.
Hilfe ._. bitte bald antworten >.<
9 Antworten
DU kannst niemandem irgendwas entziehen lassen. Du kannst Dich höchstens an Deine Ma wenden, damit die einen Antrag beim Familiengericht stellt, daß sie das alleinige Sorgerecht bekommt. Dein Freund kann aber rein rechtlich das Sorgerecht für Dich nicht bekommen. Wenn, dann nur Mama alleine. Oder allenfalls noch beide nicht mehr und Du bekommst nen Vormund beim Jugendamt.
allso deinem vater das sorgerecht endziehen sehe ich weniger ein problem nach der storay aber das dein freund das sorge recht für dich bekommt bezweifle ich ganz stark da wir als erstes der rest der familie geklärt und deine mutter ist auch noch da es kann genauso gut sein das das jugendamt die sorge für dich bekommt und die werden was dagegenhaben das du zum freund ziehst lass dich doch mal bei einem anwalt oder beim jugendamt beraten die rechtslagen sind meistens sehr kompliziert
Oh man oh man
Du bist 15 hast Stress mit deinem Vater und willst das sorgerecht auf deinem 18 jährigen Freund schreiben lassen.
Das geht natürlich nicht.
Mal abgesehen davon bist du ein junges Mädchen das wird nicht dein letzter Freund sein.
Deine Eltern siehst du immer wiedetr dein Freund nicht.
Allein diese Überlegung ist von vorne bis hinten dumm.
J3hu7y
Um dich "adoptieren" zu können, muss dein Freund mindestens 25 Jahre alt sein,
BGB § 1743 Mindestalter Der Annehmende muss das 25., in den Fällen des § 1741 Abs. 2 Satz 3 das 21. Lebensjahr vollendet haben. In den Fällen des § 1741 Abs. 2 Satz 2 muss ein Ehegatte das 25. Lebensjahr, der andere Ehegatte das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Außerdem ist das eine absolut unsinnige Idee, ihr entwickeltt euch noch, vor allem du, verändert euch, ihr könnt die Tragweite dieser Entscheidung gar nicht auf 2 1/2 Jahre absehen, auch nicht ob ihr in 1 Jahr überhaupt noch befreundet sein wollt.
Deine einzige Möglichkeit ist, zum JA gehen und dich beraten lassen und notfalls eben eine betreute Wohneinrichtung zu gehen, ob du da jedoch die Freiheiten genießt, die du jetzt bei deinem Vater hast, wage ich zu bezweifeln...
Es gibt auch die Möglichkeit einer Familientherapie, auch übers JA, vielleicht könnt ihr, du und dein Vater, da rausfinden, warum er so aggressiv ist und den Zustand verbessern.
Dein Freund wird auf jeden Fall nicht die Verantwortung für dich übernehmen können und ob er überhaupt dafür haftbar gemacht werden wollte, für alles was du machst, ich glaube, darüber habt ihr euch auch keine Gedanken gemacht....
Es steht nicht mehr in meinem Interesse mich mit meinem lieben Daddy zu vertragen -.- sry aber Familientherapie hab ich ihm schon mal vorgschlagen aber er hat rumgetan brauchen wir ja nich und blah blah. Mir fehlt die Motivation. Einen Menschen mehr oder weniger in meinem Leben ist doch auch egal.
Also ich würde dir raten mal in deiner Schule zu fragen ob die jemanden für solche Themen haben. Diese unteliegen solange du dich nicht selbstgefährdest der Schweigepflicht. Dieser jemand kann dir vermutlich besser helfen als dieses Forum.
Hy , ein Partner einer Beziehung kann niemals Sorgeberechtigte/r des anderen Partners sein !
Du hast aber Recht was die gewaltfreie Erziehung betrifft. Da solltest Du unbedingt zum JA, hole Dir evtl. Hilfe beim Klassen- bzw. Vertrauenslehrer. Und falls der erwähnte Bruder jünger ist, dann wäre das auch für den ganz wichtig !
Auch falls Vater die elterliche Sorge entzogen bekommt, bleibt ja immer noch die Mutter.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Ehm.. an meine Lehrer wende ich mich nicht. Die sind auf gut Deutsch total bescheuert -.- vertrauen kann man denen nicht & bevor die mich zum Psychologen weiter schicken such ich lieber nen anderen weg.
Es ist ein Unterschied ob es einfach nur Stess ist mal auf ne kurze Dauer oder seit 2 1/2 Jahren alles immer mehr in den Keller rattert. Wenns einfach nur Stress wäre würde ich nix sagen. Mein liber Daddy hat mir gestern gesagt, dass ich ihm jetzt egal bin, unsre Konflikte genauso & gesagt er könne es nur zurück geben, als ich sagte, sobald er endlich aus meinem Leben verschwinden würde, wäre ich wieder glücklich. & jetzt gib mir bitte einen Paragraph ect wo es festgelegt ist, dass mein Freund nicht das Sorgerecht bekommen sollte?
Und ich weiß, dass ich jung bin und er wahrscheinlich nicht mein letzter Freund sein wird. Aber bei uns steht eh fest, dass wir befreundet bleiben werden, falls es auseinader geht. Wir haben etz schon viel Scheiße durchgemacht & ich glaub nicht, dass wir dann im schlechten auseinander gehen würden. Noch dazu wäre das Sorgerecht nur für 2 1/2 Jahre, bis ich volljährig bin.
Außerdem hab ich nicht vor meinen Erzeuger wieder zu sehen, sobald ich aus diesem Haus raus bin.