Was ist der Unterschied zwischen Vorabnahme und Endabnahme?
Ich dachte immer: Es gibt eine Abnahme. Und je nachdem, wie diese ausfällt, ist es dann eine Vorabnahme (negativ, weil noch was zu renovieren ist) oder Endabnahme (positiv). Oder wird von vornherein die Endabnahme abgeschlossen.
4 Antworten
Bei der Vorabnahme versucht der VM meist dem Mieter zu erklären, wie er die Wohnung bei Auszug zurück haben will.
Dieses Prinzip haben einige sehr gut begriffen, denn der Mieter wird vorzeitig zur Aussage gedrängt, was und wie er renoviert, um dann, wenn er auf die Unwirksamkeit von Vereinbarungen im Mietvertrag hinweist, den Mieter an seiner Zusage festzunageln.
Eine Vorababnahme ist sinnlos. Es ist ja auch keine Abnahme.
Auf keinen Fall darf der Mieter dem VM etwas zusagen.
Endabnahme ist der Übergabetermin der Wohnung.
die Vorabnahme erfolgt vor der Renovierung um so z.b. die Inzelheiten der durchzuführenden Renovierungsarbeiten abzusprechen, wenn diese erledigt sind kommt die Endabnahme, ist diese nicht zur Zufriedenheit des anderen, gibts entweder Zoff oder Nachbesserung eurerseits und nochmals eine Endabnahme
Aber das weiß man doch vorher nicht, ob etwas herzurichten ist oder nicht. Das heißt, ob es eine Vorabnahme oder Endabnahme ist, hängt vom Ergebnis ab.
Bei einer Vorabnahme wird Dir gesagt, was in der Wohnung herzurichten ist, damit die Endabnahme reibungslos erfolgen kann. Bei der Endabnahme kannst Du somit die Wohnung übergeben und weitere Schönheitsreparaturen sind demnach ausgeschlossen.
Meistens richten sich die Vermieter nach dem Mietvertrag. Haben Sie Deckenplatten oder Täfelungen etc. sind diese zu entfernen (oder mögllicherweise nicht). Hier bei der Vorabnahme meldet der Vermieter an, was er renoviert haben möchte und was bleiben kann. Einfach auch mal mit dem Mietvertrag vergleichen, so kann man im Vorfeld Unstimmigkeiten klären.
Die Vorabnahme ist gewissermaßen eine solche auf Probe und wird in der Regel 2 bis 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abgesprochen. Damit soll dem Mieter die Gelegenheit gegeben werden, noch während der Mietzeit Mängel abzustellen, die u. U. Bei der Endabnahme (zeitnah zum Kündigungstermin davor oder danach) zu Problemen führen könnten. Doch Vorsicht: Nicht zu irgend etwas verpflichten lassen, zu dem der Mieter nach Gesetz oder Rechtsprechung nicht verpflichtet wäre. Es käme mit Unterzeichnung einer solchen Mängelliste zu einem separaten Vertrag, der zu erfüllen wäre. Deshalb solche Mängelprotokolle Niemals unterschreiben!! Kein Mieter ist verpflichtet zu unterschreiben
Aber das weiß man doch vorher nicht, ob etwas herzurichten ist oder nicht. Das heißt, ob es eine Vorabnahme oder Endabnahme ist, hängt vom Ergebnis ab.