Was ist der genaue Unterschied zwischen "erschienen" und "veröffentlicht"?
Hallo, mir geht's jetzt nicht um eine semantische Analyse dieser Begriffe, sondern um eine klare juristische Definition. Wann also spricht man von einem erschienenen und wann von einem veröffentlichtem Werk?
6 Antworten
ich würde spontan sagen an einem Beispiel sagen:
ich schreibe ein buch, wenn es fertig ist VERÖFFENTLICHE ich es, damit es gedruckt wird, wenn das passiert ist, also wenn mein buch wie ein richtiges buch aussieht, also wenn es auch einen buchdeckel etc. hat, dann ERSCHEINT es im buchladen, damit es andere leute kaufen können.
Ich meine, erschienen bedeutet auch geschrieben. Veröffentlicht heißt, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es gibt Bücher, die erschienen aber nie veröffentlicht wurden.
Das Erscheinen steht zum Veröffentlichen in dem Verhältnis, dass jedes erschienene Werk auch veröffentlicht ist, nicht jedoch umgekehrt: Ein Werk ist nämlich erschienen, sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit dadurch zugänglich gemacht worden ist, dass Werkstücke in genügender Anzahl feilgehalten oder in Verkehr gebracht worden sind. MaW (Mit anderen Worten): Das erscheinen setzt - im Gegensatz zum Veröffentlichen - ein körperliches Werkexemplar voraus. siehe http://e-campus.uibk.ac.at/planet-et-fix/M6/2Urheberrecht/3Urheberschaft/K623_30veroeffentlichungsrecht.htm
Erscheinen kann ein Text nur über einen Verlag. Veröffentlichen kannst du auch etwas online, oder über ein Zeitungsartikel...
Erschienen im..bezeichnet den Ort beziehungsweise den Verlag aus dem heraus was in Erscheinung getreten ist . Zeitpunkt der Veröffentlichung, ist eben der Zeitpunkt an dem ein Werk der Öffentlichkeit zugänig gemacht wurd / wird. Klar andere Worte...irgendwie verstehe ich die Frage nicht..Wenn ich bei meinem Schatz erscheine, hab ich mich längst nicht veröffentlicht, verstehst ?