Darf ein Sozialarbeiter eine Freundschaft zu einem ehemaligen Klienten haben?
Darf ein Sozialarbeiter eine Freundschaft zu einem ehemaligen Klienten haben?
4 Antworten
Ich würde sagen: ja. Ich weiß, dass man in Sozialarbeiterkreisen immer mal hört, dass das nicht in Ordnung bzw. bedenklich wäre. Aber ich denk, das wär eher dann der Fall, wenn der oder die Sozialarbeiter(in) eine Beziehung oder eine Freundschaft mit einem Klienten oder einer Klientin beginnen würde, während er oder sie mit ihr arbeitet. Dann wärst du nicht mehr "objektiv". Aber so - warum nicht? Man ist auch nur ein Mensch und wenn sich dann eine Freundschaft entwickelt, finde ich persönlich das nicht schlimm. Ich kenne sogar eine Sozialarbeiterin, die mit einem ehemaligen Klienten zusammen ist.
Nein, nope und nochmals nein
Aber freilich
ja sicher
hmmm, normalerweise darf man das, genau kann ichs aber auch nich sagen,sorry
hm :/
Ich denke, das kommt drauf an, wo du arbeitest. Also wenn das in deinem Arbeitsvertrag oder so drin steht, dürftest du es vielleicht streng genommen nicht. Aber ich finde, dass man da keine Bedenken haben muss. Von solchen Leitlinien wie du schreibst, habe ich noch nichts gehört. Nur in den ethischen Grundsätzen vom DBSH steht was drin, dass man den Klienten eben nicht von sich abhängig machen soll usw. ABER: wenn er/sie nicht mehr Klient ist, ist er/sie ja kein Klient mehr :-)
aber es gibt ja so Leitlinien wo drin steht zwei Jahre keinen Kontakt, keine private, ökonomische Abhängigkeit und so..?