Rechtsanwalt untersagt Kontaktaufnahme zum Mandanten. Welche Konsequenzen wenn man trotzdem es tut?
In einem Brief untersagt ein Anwalt die Kontaktaufnahme zu seinem Mandanten.
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man trotzdem mit dem Mandanten in Kontakt tritt, weil man sich ohne Anwalt einigen möchte?
7 Antworten
Ein Anwalt kann das von sich aus nicht tun und du würdest rechtliche Konswquenzen auch nicht zu erwarten haben, wenn du dich darüber hinweg setzt. Aber da der Anwalt das mit Sicherheit im Auftrag und für seinen Mandanten tut, solltest du dieser Aufforderung folgen, denn anderenfalls könnte eine außergerichtliche Einigung noch schwerer werden. Teile diesem Anwalt mit, dass du an einer außergerichtlichen Einigung interessiert bist. Sollte der Anwalt das nicht wollen und du hast das Gefühl, dass er das nur verhindern will, um mehr Honorar zu bekommen und die Kosten hochzutreiben, dann wende dich an ein Gericht oder an die Anwaltskammer. Einen Kontakt verbieten kann dir nur das Gericht und die generische Seite, aber nicht der Anwalt (von sich aus, weil er das für richtig hält). Ich denke, du verstehst den Unterschied.
Der Rechtsanwalt, der dir diesen Brief geschrieben hat, vertritt in dieser Rechtssache seinen Mandanten und handelt und schreibt in dessen Namen.
Wenn du eine außergerichtliche Einigung anstrebst ... so kann das nur unter Einbeziehung dieses Anwaltes geschehen.
Das heißt, du musst in der Kanzlei anrufen, dich auf das Schreiben beziehen und den dem Anwalt fragen, was und wie du vorgehen kannst, ohne selbst straffällig zu werden oder deine Lage zu verschlechtern.
Eines vorweg: Unterlasse es bitte gegen den ausdrücklichen Willen deines Gegner/deiner Gegnerin eine Kontaktaufnahme zu versuchen. Tust du es trotz "Untersagung" dann hast du von Haus aus schlechtere Karten und deine Chancen auf eine außergerichtliche Einigung werden dadurch um einiges geringer!
Der Anwalt hat das ja nicht geschrieben, weil ihn danach war, sondern weil sein Mandant das so wünscht. Normalerweise müsste in dem Schreiben stehen, was auf Dich zukommt, wenn Du es trotzdem tust. Wenn dort nichts steht, dann kann Dir eigentlich nichts Weltbewegendes passieren, außer, dass eine einstweilige Verfügung auf Dich zukommen kann, die dann eine weitere Kontaktaufnahme unter eine empfindliche Strafe stellt.
Dir wurde ja der persönliche Kontakt verboten, doch nicht einem Dritten, der mit dem Gegenpart redet und erst einmal anklopft und fragt, ob Interesse besteht, dass man sich außergerichtlich einigt. Vielleicht hast Du ja eine vernünftige Vertrauensperson in Deinem Umfeld, die Du damit beauftragen kannst, denn ich denke, dass der Andere keinerlei Interesse hat, sich mit Dir zu unterhalten.
Das wird der Anwalt mit der Mandantin vereinbart haben udn ist auch absolut üblich. Wenn man vom Anwalt vertreten wird, kann man mit einer unbedachten Bemerkung die Taktik in der Sache, die der Anwalt aufgebaut hat, zerstören.
Wenn Du nicht anwaltlich vertreten bist, kommuniziere nur dem dem Anwalt der Gegenseite.
Wenn Du selbst einen Anwalt beauftragt hast, halte Dich völlig raus.
Wenn Du mit der Prozessgegnerin direkten Kontakt suchst, wird der Anwalt (mit Recht) dem Gericht mitteilen, dass Du versuchst die Mandantin unter druck zusetzen udn zu beeinflussen.
Macht einen sehr schlechten Eindruck.
In einem Brief untersagt ein Anwalt die Kontaktaufnahme zu seinem Mandanten.
Die direkte. Nun wäre er allerdings verpflichtet, deinen Einigungsvorschlag weiterzuleiten.
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man trotzdem mit dem Mandanten in Kontakt tritt, weil man sich ohne Anwalt einigen möchte?
Gerichtliche Unterlassungsverfügung unter Strafandrohung.