Gebühr für Essensreste. Ist das juristisch in Ordnung?
Betreiber von sogenannten "All you can eat" Angeboten. Fordern oftmals Gebühren zwischen 3 und 5 €, wenn ein Gast seinen Teller nicht leer isst. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
12 Antworten
Wenn Du das Angebot "All you can eat" annimmst, heißt das "zahle einen Festpreis für das was Du ESSEN kannst, nicht für das was Du TRAGEN oder auf den TELLER PACKEN KANNST. Warum sollst Du nicht sanktioniert werden, wenn Du die Regel nicht beachtest. Wenn das vor dem Betreten des Lokals (Preisauszeichnungsgesetz) zu lesen ist, ist das in Ordnung.
Niemand zwingt Dich zu diesen Bedingungen dort essen zu gehen, Du kannst einfach wegbleiben.
Allerdings macht diese Regelung natürlich Sinn. Das Phänomen der überladenen Teller hat ja mit den AI-Urlauben bereits angefangen. Nun schießen hier die, meist asiatischen Restaurants wie Pilze aus dem Boden und dort geschieht das Gleiche.
Einige Restaurants weisen sogar darauf hin das sie die Einnahmen aus diesen Überfüllungen an die Aktion Brot für die Welt spenden.
Der Begriff "all you can eat" ist rechtlich nicht festgelegt. Eine Herleitung von Detailpunkten, wie es hier der Ein-oder-andere macht, ist rechtlich irrelevant.
Es kommt immer auf die Leistungsbeschreibung an, welche vor der Bestellung den Käufer in geeigneter Form bekannt gemacht werden muss. In einem Restaurant sind Speisekarte und Aushänge die Leistungsbeschreibung.
Es stellt sich aber die Frage der Höhe dieses Entgelt. Es darf nur die tatsächlichen Kosten decken, wobei Pauschalisierungen erlaubt sind. Erzieherisch hohe Entgelte sind nicht erlaubt. Fünf EUR erscheinen mir da etwas hoch.
... weil das vom Charakter IMHO eher mit s. g. Mahngebühren vergleichbar ist. Es geht da nicht mehr um die eigentliche Leistung, sondern um Nebenleistungen.
Fünf EUR erscheinen mir da etwas hoch.
kommt drauf an, was du als Berechnungsgrundlage ansetzt. Wenn du die Herstellungskosten für das stehengelassene Essen nimmst, könnte es sogar noch mehr sein.
Es sieht aus wie eine Erziehungsmaßnahme, die mir sehr sympathisch ist.
Ich würde mal sagen: Wenn es in der Speisekarte steht, bzw. irgendwo sonst, wo es gut sichtbar ist, dann ist es auch rechtens.
Wahrscheinlich ist diese Maßnahme notwendig, um grenzenloser Verschwendung entgegenzuwirken.
Bei "All you can eat" ist das wohl zulässig. Denn wie der Name schon sagt "alles was du essen kannst".
Wenn man sich den Teller so voll schaufelt das man es eben nicht mehr essen kann, dann wird der Rest in den Müll geworfen.
Zitat:
"Bei À-la-carte-Gerichten bestimmt ja das Restaurant, wie viel auf den
Teller kommt. Da kann natürlich niemand eine Extra-Gebühr erheben." Bei
Buffet-Angeboten indes sei der Gast verantwortlich. "Wenn ihm vorher
gesagt wird, dass er die Reste zahlen muss, ist das in Ordnung."
Das kommt darauf an. Siehe diese Bild:
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/speisekarte-yumini-51427341-44888836/2,w=559,c=0.bild.jpg
Hier bewirbt das Restaurant "All you can eat", jedoch nicht per Selbstbedienung, sondern über eine reguläre Bestellung beim Kellner. Zu mal man selbst mit der Einschränkung "Pro Bestellrunde maximal 5 bzw. 6 Items pro Person" nicht einschätzen kann, wie groß die "Items" ausfallen. Ergo kann man die Menge nicht mehr selbst beeinflussen und somit ist diese "AGB" bzw. eine geforderte Strafgebühr nichtig.
Aber auch dort kann man sich ja an seinen individuellen Sättigungspunkt herantasten. Wenn man einfach immer 6 Dinge bestellt, dann sollte man diese auch verzehren können.
Ansonsten bestellt man halt weniger.
Warum darf das Entgelt für das weggeworfene Essen nur die Kosten decken? Steht das irgendwo? De Wirt ist da völlig frei in seiner Preisgestaltung.