Wenden - wer hat Vorfahrt?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage aus meinem Alltag.
Bitte angehangene Skizze beachten!
Jeden Tag, wenn ich (schwarzes Auto) nach Hause komme und einen Parkplatz suche muss ich in meiner Straße (Zone 30) wenden. Hierfür nutze ich eine kreuzende Straße, da ich so in einem Zug wenden kann. Häufig kommt es vor, dass hinter mir ein Auto folgt (rotes Auto), das geradeaus fahren möchte.
Hier die Frage: Wenn ich wie beschrieben wende: habe ich (schwarz) Vorfahrt vor dem anderen Auto (rot)? Ich käme ja für das rote Auto von rechts, also sollte rechts vor links gelten, oder?
Bin mir aber nicht sicher, da ich schon einige Male angehupt bzw. böse angeschaut vom folgenden Autofahrer wurde...
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Nein, Du hast keine Vorfahrt.
Denn durch Dein Wendemanöver erwirbst Du keine Vorfahrtsrechte nur weil Du kurzzeitig aus einer anderen Straße kommst. Vielmehr hast Du hier eine besondere Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
So und nicht anders isses. ;)
Nein! Vorfahrt hast du in dem Fall nicht weil du eigentlich nach rechts abbiegst!
Und das würde ich in Zukunft unterlassen weil das ein Verstoß gegen die StvO ist!
Du darfst in einer Kreuzung nicht wenden.