Was ist der Unterschied zwischen Rechtspfleger und Verfahrenspfleger?
Was ist der Unterschied zwischen Rechtspfleger und Verfahrenspfleger?
3 Antworten
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ein Verfahrenspfleger wird für gewisse Beteiligte in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht bestellt, und soll die Rechte des Beteiligten wahrnehmen. Z.B. in einem Betreuungsverfahren. Das kann z.B. ein Rechtsanwalt sein.
Der Rechtspfleger handelt hingegen in bestimmten gerichtlichen Verfahren als Gericht und nimmt die ihm per Gesetz übertragenen Aufgaben sachlich unabhängig vor.
Und um beides zusammenzuführen, ein Beispiel: In einem Betreuungsverfahren bestellt der Rechtspfleger als Betreuungsgericht einen Verfahrenspfleger für den Betreuten.
Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.
Verfahrenspfleger sind m.E. ausschließlich für Betroffene zuständig, die einen Betreuer haben.
Hatte selbst für 1 Jahr eine Betreuung. Habe vor 3 Jahren den Antrag gestellt, dass die Betreuung aufgehoben wird. Habe mir dann einen Verfahrenspfleger genommen (kosten hat der Staat übernommen), der mich zum Betreuungsgericht begleitet hat und im Vorwage persönlich beraten hat.
(Verhandlung zur Aufhebung der Betreuung)
Meine Verfahrenspflegerin war auch Anwältin und kennt sich sehr gut mit Recht in dem Bereich aus. Die Verfahrenspflege macht sie nur nebenbei und bekommt deutlich geringeren Stundenlohn als der, der Rechtsanwältin.
Rechtspfleger
Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.
Verfahrenspfleger
Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Quelle: Wikipedia