Was ist der Unterschied zwischen Verfassungsbeschwerde und Normenkontrollverfahren?
kann lir bitte jmd die unterschiede erklären
3 Antworten
Also ich versuche es einmal (Anmerkung: Ich kenne das Recht von DE nicht, dieses ich jedoch in den meisten Fällen sehr ähnlich wie das CH-Recht)
Normenkontrollen werden aufgeteilt in: Einzelaktkontrolle (Verletzung einer Rechtsnorm), konkrete Normenkontrolle (Verletzung einer höheren Norm) und abstrakte Normenkontrolle (Anfechtung einer neu erlassenen Norm, welche gegen eine höhere Norm verstossen soll).
die Verfassungsbeschwerde reicht man beim Bundesgericht ein, wenn keine Beschwerde öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemacht werden kann. (=unzulässige Beschwerde, Beschwerde an das Bundesgericht)
Normenkontrolle = Überprüfung eines Gesetzes (Norm)
Verfassungsbeschwerde = Beschwerde gegen einen Entscheid
Da Schüler - auch die der Oberstufe - offentsichtlich nur selten zur selbständigen Recherche im Internet fähig sind habe ich für dich 2 Quellen gefunden.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23096/verfassungsbeschwerde
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22612/normenkontrolle
Das Lesen und das Herausarbeiten der Unterschiede ist allerdings eindeutig deine Aufgabe.
Ich motze nicht sondern ich stelle nur kopfschüttelnd Tatsachen fest.
Verfassungsbeschwerde geht zum Bundesverfassungsgericht wenn der Rechtsweg der Fachgerechte erschöpft ist und ein Artikel im Grundgesetz verletzt wurde.
Normenkontrollklage gegen eine Satzung zum Verwaltungseicht .
brauchst net so dumm motzen niemand zwingt dich dazu mir zu antworten