Was ist denn wenn man die Fertigstellungsanzeige für ein bauvorhaben nicht rechtzeitig
bekannt geben kann und vor dem Bauabnahme schon eingezogen ist? Welche folgen würde es denn haben? Könnte die bauabnahme evtl. auch ein Architekt übernehmen können?
1 Antwort
Erstens ist das eine Ordnungswidrigkeit, kann Bußgeld geben (wegen Verstoß gegen formelles Baurecht).
Zweitens wird die Bauaufsicht dadurch misstrauisch und wird genau prüfen bzw. Prüfbescheinigungen verlangen; man weckt also schlafende Hunde. Und wenn die Bauaufsicht erst einmal misstrauisch ist wird sie mit Sicherheit einige Verstöße gegen öffentlich - rechtliche Vorschriften finden (Verstöße gegen materielles Baurecht); und dann wird es noch teurer.