Nachmieter will Küche übernehmen nun weigert er sich zu zahlen. Welche Rechte habe ich?

6 Antworten

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Guten Tag,

Sofern Sie die mündliche Abmachung mit den durch die Zivilprozessordnung zugelassenen Beweismitteln (

Sachverständiger, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunde

Zeugen) belegen und nachweisen können, haben Sie gute Aussichten.

 

Anderenfalls hätten Sie wenig Ausichten den Anspruch gerichtlich geltend zu machen, wenn der Neumieter weiterhin nicht freiwillig zahlt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Mündliche Verträge sind ebenso gültig wie schriftliche. Problem ist eben der Beweis. Es ist immer ratsam jemanden bei sowas dabei zu haben.

Kannst du beweisen dass diese Küche von dir ist? Also hast du noch Papiere davon? Eine Quittung/Rechnung? Dann muss er nämlich erklären, woher er denn die Küche hat und wenn er sie angeblich bezahlt hat, soll er das mit einer Überweisung oder Quittung belegen.

Ansonsten sagst du ihm, dass du sie in 2 Tagen abholen kommst und gut ist.

Wenn du noch Fotos davon hast, kannst du sie ja gleich noch vor Ort weiter verkaufen. Interessenten gibt es heutzutage immer für sowas.

ina8712 
Beitragsersteller
 04.06.2016, 14:38

Leider habe ich keine Quittung mehr, da die Küche Marke Eigenbau war.

Ich habe jetzt nach dem Umzug auch keine Chance mehr die Küche abzuholen, geschweige den irgendwo unterzustellen. Auch verkaufen wird sehr schwer, da die Küche an den Raum angepasst wurde und in eine andere Küche nicht ohne weiteres reinrassig würde.

blustripes  04.06.2016, 14:43
@ina8712

Dann bleibt dir nur der Gang zum Vermieter, und wenn der nicht helfen möchte, Polizei.

So ein Vertrag bedarf keiner Schriftform, er kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wenn du keine Zeugen hast, dürfte es allerdings schwierig sein, zu beweisen, dass eine derartige Absprache getroffen wurde.


ina8712 
Beitragsersteller
 04.06.2016, 14:30

Der vermieter war dabei als die Absprache getroffen wurde.

SergeantPinpack  04.06.2016, 14:36
@ina8712

Dann schließe ich mich einem der anderen Kommentare an: kontaktiere den Vermieter. Behalte aber im Hinterkopf, dass *sein* primäres Interesse natürlich die Neuvermietung ist und nicht, bei Problemen zwischen Vor- und Nachmieter zu vermitteln. Da kommt es dann auch ein wenig darauf an, wie dein Vermieter gestrickt ist, ob ihr ein gutes Verhältnis hattet und wie du mit deinem Anliegen an ihn herantrittst.

Wende dich an den Vermieter und schilder dein Problem. Der wird dir helfen.

Bitterkraut  04.06.2016, 14:37

und warum sollte er? Das Verhältnis von Vormieter zum jetzigen Mieter ist nicht sein Problem.

ina8712 
Beitragsersteller
 04.06.2016, 14:31

Das habe ich schon versucht. Er ist allerdings so ein Mensch der sagt, dass es nicht sein Problem ist.

anitari  04.06.2016, 14:33
@ina8712

Ist es auch nicht. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.

Hast du damals einen Kaufvertrag unterzeichnen lassen?

KaterKarlo2016  04.06.2016, 14:32

Es steht doch klar geschrieben, dass keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Wieso die Frage?

JamesMatteo11  04.06.2016, 14:37
@KaterKarlo2016

Oh sorry, das habe ich überlesen. Sollte aber auch ohne gehen. Hier mein Ratschlag: 

Entweder: Hingehen und die Küche einsammeln wenn keine Zahlung erfolgt.

Oder: Mahnung schriftlich schicken mit dem Hinweis, dass wenn die Küche nicht bezahlt wird du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragst.