Hat es rechtliche Folgen für mich wenn mein Zeugnis als Vorlage für eine Fälschung benutzt wird (Beihilfe zur Urkundenfälschung oder so)?

4 Antworten

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...lass es bleiben...ungeachtet, ob es "rechtliche Folgen" haben könnte oder nicht. Denn ungeachtet juristischer Folgen machst Du Dich zumindest moralisch mitschuldig. Und kurz nachgedacht: Fändest Du es gut, egal, in welchen Angelegenheiten...von Leuten betreut oder bedient zu werden, die sich ihre Qualifikation erschummelt haben?

Pondr 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 14:04

Absolut richtig, habe nun auch ein wenig darüber nachgedacht und so etwas lehne ich generell ab. danke.

Hallo,

das ist "Urkundenfälschung" und für dich nur dann "unbedenklich", wenn es ohne dein Wissen passiert.

Da das nicht der Fall ist und auch noch eine Bezahlung im Raum steht, hat es für dich mindestens ähnliche, wenn nicht sogar dieselben rechtlichen Folgen wie für deine Bekannte.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Viele Grüße

Michael

HansImGlueck178  15.07.2018, 14:23

Da würde man aber ordentlich Schwierigkeiten haben eine Strafbarkeit draus zu drehen. Das Wissen von der Herstellung macht einen nicht selbst zum Hersteller, eine Strafbarkeit nach § 267 StGB kommt hier eigentlich nicht in Frage.

19Michael69  15.07.2018, 14:32
@HansImGlueck178

Kann ich nicht nachvollziehen.

Natürlich muss jedem die Straftat nachgewiesen werden.

Hier würde die Bekannte sie vielleicht sogar mit "reinreiten", um was zu retten, was nicht zu retten ist.

Bei der Beihilfe zu einer Straftat - die hier ganz sicher vorliegt - richtet sich die Strafe nach der Strafdrohung für den Täter.

https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html

Gruß Michael

Selbstverständlich, denn es ist aktive Mithilfe zur Urkundenfälschung.

Da es Dir ohnehin egal ist, welche Folgen dieser Betrug für sie hat, kannst Du auch gleich ablehnen.

HansImGlueck178  15.07.2018, 14:27

Eine "aktive Mithilfe" kennt das Strafrecht nicht. Entweder man ist Mittäter, dann muss man aber an der Tat selbst beteiligt sein oder eben nicht. Der Fragesteller macht sich hier nicht selbst strafbar.

Pondr 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 13:59

Wenn das so ist werde ich ablehnen. Finde das allein moralisch schon falsch und wenn das auch noch ein Risiko für mich hat bin ich raus.

akesipalisa  15.07.2018, 14:01
@Pondr

Genau richtig. Rate ihr lieber, den Schulabschluss nachzuholen.

Mittäter (Gehilfen) werden nach deutschen Recht so bestraft wie die Täter.

Ja, du machst dich strafbar.

HansImGlueck178  15.07.2018, 14:24

Für die Mittäterschaft braucht es aber eine gemeinsame Begehung der Tat. Die liegt hier nicht vor, der Fragesteller war selber nie an einer Urkundenfälschung beteiligt.

Pondr 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 14:31
@HansImGlueck178

Weiß ich nicht ob man das so sagen kann Hans, da ich obwohl ich an der Herstellung nicht beteiligt bin, das "Hauptmaterial" beschaffe und das sogar gegen Geld. Also Beteiligung liegt schon vor (nur keine Ahnung ob das Rechtlich auch so gesehen wird).

BalZakBarsoom  15.07.2018, 14:34
@Pondr

Im Zweifelsfalle SOLLTE man das rechtlich so sehen. Es wäre dumm, wenn man nach dem Motto handelt: Wird schon rechtlich OK sein, und ein Richter entscheidet das Anders.

DER ist nämlich die letzte Instanz für so etwas. Und in so einem Fall wie dem gefragtne, bin ich der letzte, der sagt: Nö, ist Alles legal. Mach nur.

Wäre das so einfach, bräuchte man keine Gerichte.