Hat es rechtliche Folgen für mich wenn mein Zeugnis als Vorlage für eine Fälschung benutzt wird (Beihilfe zur Urkundenfälschung oder so)?
Ne Bekannte will ihr MSA Zeugnis fälschen (muss man nicht gut finden, mir aber egal, soll sie selbst damit gegen die Wand fahren...). Sie hat mich nach meinem Zeugnis gefragt und würde mir Geld geben dafür dass ich es einscanne und sie es neu benutzen kann. Wenn ich es ihr schicke und man kann das Nachweisen, kann das rechtliche Folgen für mich haben?
4 Antworten
...lass es bleiben...ungeachtet, ob es "rechtliche Folgen" haben könnte oder nicht. Denn ungeachtet juristischer Folgen machst Du Dich zumindest moralisch mitschuldig. Und kurz nachgedacht: Fändest Du es gut, egal, in welchen Angelegenheiten...von Leuten betreut oder bedient zu werden, die sich ihre Qualifikation erschummelt haben?
Absolut richtig, habe nun auch ein wenig darüber nachgedacht und so etwas lehne ich generell ab. danke.
Hallo,
das ist "Urkundenfälschung" und für dich nur dann "unbedenklich", wenn es ohne dein Wissen passiert.
Da das nicht der Fall ist und auch noch eine Bezahlung im Raum steht, hat es für dich mindestens ähnliche, wenn nicht sogar dieselben rechtlichen Folgen wie für deine Bekannte.
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Viele Grüße
Michael
Kann ich nicht nachvollziehen.
Natürlich muss jedem die Straftat nachgewiesen werden.
Hier würde die Bekannte sie vielleicht sogar mit "reinreiten", um was zu retten, was nicht zu retten ist.
Bei der Beihilfe zu einer Straftat - die hier ganz sicher vorliegt - richtet sich die Strafe nach der Strafdrohung für den Täter.
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
Gruß Michael
Selbstverständlich, denn es ist aktive Mithilfe zur Urkundenfälschung.
Da es Dir ohnehin egal ist, welche Folgen dieser Betrug für sie hat, kannst Du auch gleich ablehnen.
Eine "aktive Mithilfe" kennt das Strafrecht nicht. Entweder man ist Mittäter, dann muss man aber an der Tat selbst beteiligt sein oder eben nicht. Der Fragesteller macht sich hier nicht selbst strafbar.
Das Strafrecht kennt aber Beihilfe, die hier ganz sicher vorliegt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
Gruß Michael
Wenn das so ist werde ich ablehnen. Finde das allein moralisch schon falsch und wenn das auch noch ein Risiko für mich hat bin ich raus.
Genau richtig. Rate ihr lieber, den Schulabschluss nachzuholen.
Mittäter (Gehilfen) werden nach deutschen Recht so bestraft wie die Täter.
Ja, du machst dich strafbar.
Für die Mittäterschaft braucht es aber eine gemeinsame Begehung der Tat. Die liegt hier nicht vor, der Fragesteller war selber nie an einer Urkundenfälschung beteiligt.
Weiß ich nicht ob man das so sagen kann Hans, da ich obwohl ich an der Herstellung nicht beteiligt bin, das "Hauptmaterial" beschaffe und das sogar gegen Geld. Also Beteiligung liegt schon vor (nur keine Ahnung ob das Rechtlich auch so gesehen wird).
Im Zweifelsfalle SOLLTE man das rechtlich so sehen. Es wäre dumm, wenn man nach dem Motto handelt: Wird schon rechtlich OK sein, und ein Richter entscheidet das Anders.
DER ist nämlich die letzte Instanz für so etwas. Und in so einem Fall wie dem gefragtne, bin ich der letzte, der sagt: Nö, ist Alles legal. Mach nur.
Wäre das so einfach, bräuchte man keine Gerichte.
Das Strafrecht kennt aber Beihilfe, die hier ganz sicher vorliegt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
Gruß Michael
Da würde man aber ordentlich Schwierigkeiten haben eine Strafbarkeit draus zu drehen. Das Wissen von der Herstellung macht einen nicht selbst zum Hersteller, eine Strafbarkeit nach § 267 StGB kommt hier eigentlich nicht in Frage.