Was ist denn ein Ortskirchensteuerbescheid bzw. eine Ortskirchensteuer?
Hallo Gemeinde,
ich bin seit kurzem als Miteigentümer eines Wohnhauses eingetragen und habe prompt einen Brief meiner Kirchengemeinde erhalten, mit der bitte ~9 euro an Ortskirchensteuer zu zahlen.
Mir gehts nicht um den Betrag, die 9 Euro lassen mich jetzt nicht hungern aber ich bezahle seit Jahren sehr viel Kirchensteuer von meinem Gehalt, werf immer was in den Klingelbeutel und finde das auch ok aber doppelt bzw dreifach habe ich jetzt kein Bock Kohlen abzudrücken (Zumal ich in der nähe von Limburg wohne und genau weiß, dass mit dem Geld eh nur Unfug getrieben wird:D).
Wie ist denn da so die rechtliche Lage? Muss ich das bezahlen oder wird da nicht groß gemahnt wenn ich das ding in den Mülleimer feuere?
Rechtliche Quelle im Brief: GVBI.I S.981 und StAnz. Hessen S.410.
Wer kennt sich ein bisschen damit aus?
Liebe Grüße und Danke vorab
5 Antworten
Ortskirchensteuer ist eine zusätzliche erhebung der Kommunen zur Grundsteuer. Diese trifft in erster Linie Landwirte mit großen landwirschaftlichen Flächen und geringen Einkünften. Es ist sozusagen eine Bagatellsteuer, die zusätzlich zur normalen Kirchensteuer erhoben wird. Die Erhebung ist kommunale Angelegenheit, in denen das Grundstück liegt.
Welcher Konfession gehörst du an?
Wenn ich die Quelle google kommt u.a. das hier raus: http://www.steuer-forum-kirche.de/kisto-sfr-offenbach.htm beachte §5
Eine Abgabe nach den Meßbeträgen der Grundsteuer erheben alle Kirchen, wie ich jetzt rausgefunden haben. Seit du Grundstücksbesitzer bist, mußt auch deshalb eine Abgabe zahlen.
Grundsätzlich haben die kirchensteuererhebungsberechtigten Körperschaft, das Recht die Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer oder zur Grundsteuer zu erheben.
Ob Sie es tun, hängt vom Bundesland ab. In Deinem Bundesland wird offenbar Kirchengrundsteuer erhoben.
Wegen 9,--€ jährlich würde ich zunächst garnichts machen und abwarten. Jedes Schreiben, jeder Aufwand es einzufordern ist "Humbug"!
Eine "Ortskirchensteuer" gibts tatsächlich (Anm.: ich habe pers. noch nie davon gehört)
s. §§ 6 und 7
römisch katholisch...