Rechtliche Hilfe Grabstein?
Servussssss Leute, ich möchte einer Person helfen die ich kenne.
Deren Problem einfach.
Mutter gestorben( Kind war zu dem Zeitpunkt minderjährig) Vater weit weg.
Mutter wird beerdigt und die Oma muss den Grabstein bezahlen da sie ihn in Auftrag gegeben hat.
Kind wird volljährig und Oma schickt die Rechnungen zur 18 Tochter 1.800.
Tochter wendet sich an Steinmetz, Oma hat den Auftrag gestellt Oma muss bezahlen, oma schickt alle Rechnungen zur Tochter und sagt sie müssen es bezahlen.
Tochter ist im 3 Lehrjahr und kann sich sowas nicht leisten. Sie muss es ja auch nicht zahlen.
Weg zum Anwalt?
Einfach die Briefe ignorieren und dem Steinmetz sagen ? Denn sie hat ja nichts bestellt.
8 Antworten
Ich habe zu deiner Frag einen Link gefunden:
http://www.channelpartner.de/a/ueber-die-verjaehrungsfristen-bei-schulden,287595
Ich persönlich finde diese Forderung der Oma auch moralisch verwerflich, denn schließlich handelt es sich um ihre Tochter, für die sie den Grabstein bestellt hat.
Die Oma müsste diese Forderung schon gerichtlich einklagen - und das soll sie machen, als Enkelin würde ich das abwarten und auf diese Forderungen nicht reagieren.
Damit hast du erst mal nichts zu tun. Wer bestellt bezahlt. Du warst auch nicht volljährig! Wenn überhaupt müßte der Vater bezahlen.
geschieden? da wird die Mutter mit geerbt haben und die Tochter.
Wer bestellt zahlt - wer war der Vormund bis zur Volljährigkeit
die Rechnungen dürften bezahlt sein
Also die Eltern trennten sich da war die Tochter bei der Mutter vor 2 Jahren zog sie aus in ihr eigene Wohnung da lebte die Mutter noch
Soll das heißen, dass der Grabstein noch immer nicht bezahlt ist?
Wer den Auftrag erteilt, muss zahlen. Es ist schon ungeheuerlich, was sich die Oma da so leistet. Nach all den Jahren dem Steinmetz, der ja schließlich auch irgendwie leben muss, mitzuteilen, dass die Tochter den Grabstein bezahlst.
Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass die Mutter gestorben ist.
Ignorieren würde ich die Rechnung nicht, sondern dem Steinmetz höflich, aber ganz klar mitteilen, dass nicht sie diesen Auftrag erteilt hat und deshalb nicht zahlen wird. Er soll sich an diese Frau halten.
Wer einen Grabstein nicht bezahlen kann, darf ihn halt nicht bestellen. Ein einfaches Holzkreuz hätte es ja auch getan.
lg Lilo
Einen Anwalt braucht man erst dann, wenn der Steinmetz darauf besteht, dass die Tochter zahlen soll. Der will übrigens auch sein Honorar haben, kostet nochmal.
3 Häuser besitzen, aber die Rechnung nicht bezahlen. Kein Wunder, dass so viele kleine Firmen Insolvenz anmelden müssen. Also weiß der Steinmetz gar nichts davon? Zurück an die Oma schicken, sie soll ihre Rechnungen bezahlen. Auch stur bleiben!
Hallo, Anony90.
Ich bin kein Anwalt, aber die Frage dürfte sein, wer Erbe der Mutter ist (ob es nun ein Erbe gibt oder nicht...).
Die Tochter dürfte im Normalfall zumindest Teilerbin sein.
Der Erbe ist auch für die Kosten der Bestattung verantwortlich. Liegt eine Notsituation vor, kann auch finanzielle Hilfe von staatlicher Seite dazu beantragt werden (Sozialamt anfragen, ob das auch im Nachhinein geht - sollte aber machbar sein, da in solch einem Fall ja Handlungszwang besteht...).
Ansonsten bestünde auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, damit entfiele auch der Anspruch gegen den Erben. Ob man das als Kind machen möchte, möge jeder selbst entscheiden. Für mich klingt Variante a) besser.
Herzliche Grüße
krato333
Danke lilo die Oma streicht den Namen und Adresse auf dem Brief aus und sendet ihn an die Enkelin mit deren Name und Adresse die Oma besitzt 3 Häuser ich bin echt sowas von sauer das die so stur ist.