Was ist das Datum der Anschaffung einer Mietwohnung, die verspätet fertiggestellt wurde
Hallo Zusammen,
zur Abschreibung meiner neuen Mietwohnung muss ich das Datum der Anschaffung angeben. Leider wurde die Wohnung durch eine Bauverspätung erst im Jahr nach dem Kauf an mich übergeben. Wie ist das steuerlich zu betrachten? Mir sind natürlich bereits 2011 Kosten entstanden (Bereitstellungszinsen usw., Anschaffungskosten, usw.). Wie kann ich diese in der Steuererklärung für angeben, wenn das Datum der Anschaffung (=Übergabe) nun 2012 ist? Kann ich für das Jahr 2011 noch nichts abschreiben, nur die sonstigen Kosten (Zinsen usw) angeben?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar!
Gruß, Peter
2 Antworten
Hast Du einen Kaufvertrag für die Wohnung oder einen Werkvertrag über die Errichtung einer Wohnung. Bei einem Kaufvertrag ist das Datum der notariellen Urkunde maßgebend, bei einem Werkvertrag das Datum der Fertigstellung. Das ist hier aber unwichtig. Die Abschreibung kannst Du erst ab Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) in Anspruch nehmen. Das Datum der Anschaffung ist nur wichtig für die Frage, welche Abschreibungsmöglichkeiten Du ab dem Jahr der Fertigstellung in Anspruch nehmen kannst. Für 2011 hast Du nach Deinen Angaben nur die Möglichkeit, die Zinsen geltend zu machen. Dafür hast Du aber auch keine Mieteinnahmen zu versteuern.
Danke für den Stern Helmuthk
Nein, Dir entgeht keine Abschreibung. Du fängst halt ein Jahr später mit der Abschreibung an und kannst dafür ein Jahr länger abschreiben.
Dir entgeht keine Abschreibung. Sie beginnt ein Jahr später und läuft dann ein Jahr länger. Der Abschreibungszeitaum ist unverändert. Die Frage ist nur, ob Dir ein Fertigstellungstermin zugesagt war. Dann könntest Du möglicherweise Schadensersatz für die Zinsen aus dem Zwischenkredit für die Zeit verlangen die zwischen Zusage und tatsächlicher Fertigstellung liegt.
Danke euch beiden,
mir entgeht schon ein Jahr, weil ich nur linear (50 Jahre) abschreiben kann und soviel zeit habe ich nimmer :-(. Außerdem kommt dann der Ruhestand und dann kann man nicht mehr so gut abschreiben.
Aber die Frage war ja, ob ich schon 2011 was abschreiben kann und ihr sagt mir, dass das nicht der Fall ist. Sehr Schade.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß, Peter
mein gott, die abschreibung ist doch ein ausgleich dafür, dass dein haus altert und weniger wert wird
wie willst du denn was abschreiben, was noch gar nicht erstellt ist?
dir entgeht die abschreibung, aber dafür hast du auch ein jahr noch keine reparaturen und wertverlust
freu dich doch.^.
Ich denke Anschaffung heißt nicht "in betrieb nehmen". Sondern die Kaufabwicklung müsste das sein. Also Bezahlung/Rechnung/Grundbucheintrag
Danke für deine Antwort. Ich bin deswegen unsicher, weil es anderswo eben um den Übergang von Nutzen und Lasten die Rede ist und davon das dies erst bei der "Übergabe" erfolgt. Und die "Übergabe" war ja verspätet.
Gruß, Peter
Hallo,
und danke! Ich habe einen Kaufvertrag, mit einer notariellen Urkunde ("Bauträgerkaufvertrag"). Ich habe es nicht verstanden: macht das einen Unterschied oder nicht? Die Bezugsfertigkeit ist erst jetzt gegeben (mit 1 Jahr Verspätung).
Mich interessiert für meine Steuererklärung, was ich alles geltend machen kann. Du sagst also, dass ich für das Jahr 2011 keine Abschreibungen vornehmen kann, nur die Finanzierungskosten (Bereitstellungszinsen) absetzen kann?
Dann kommt gleich die Frage: kann ich die entgangene Abschreibung vom Bauträger verlangen? Mir entgeht ja die Abschreibung für 2011?
Danke, Peter