Abschreibung für Emporeneinbau?
Ich möchte mit Erlaubnis auf eigene Kosten in meiner Wohnung eine Empore einbauen lassen. Bei Auszug dachte ich, dass Geld dafür wieder zu bekommen, da die Wohnung eine Wertsteigerung hat. Aber der Vermieter will den Einbau abschreiben .
Darf er das ? Der Einbau kostet ca. 6.000,00 €. Wie hoch, bzw. wie lange wäre die Abschreibung ? Kann man dies selbst festsetzen oder gibt es rechtliche Vorgaben ?
5 Antworten
Aber der Vermieter will den Einbau abschreiben
Wenn der Vermieter die Kosten abschreiben will, dann bedeutet das, dass er die Kosten auch jetzt sofort übernehmen muss. Man darf keine Kosten in der Steuererklärung eintragen, die man nicht tatsächlich hatte. Das wäre Steuerhinterziehung.
Ach so, ja das war missverständlich wegen Abschreibung. Es ist richtig, dass der Vermieter dir dann nicht mehr den vollen Preis zahlen muss nach ein paar Jahren, sondern nur einen Zeiwert.
Im Gesetz gibt es tatsächlich eine Vorgabe in §539 BGB, wonach man vom Vermieter Geld verlangen kann. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen vorgeschrieben, die in deinem Fall nicht vorliegen können.
Nun ist der Vermieter aber ja bereit, etwas zu zahlen, daher entfällt das mit dem "Geschenk" schon mal. Die Höhe richtet sich dann nach der tatsächlichen Nutzungszeit. Also nehmen wir an, die Empore hält 30 Jahre, bis sie erneuert werden muss, dann sind das 200 Euro, die pro Jahr an Wert verloren gehen. Das wäre bei linearer Abschreibung, man kann auch anders rechnen.
Hallo Cleopatra,
so wie du dein Vorhaben beschreibst wird es leider nicht funktionieren.
Ich möchte mit Erlaubnis auf eigene Kosten in meiner Wohnung eine Empore einbauen lassen.
Als Auftraggeberin bist du Vertragspartnerin der ausführenden Firma.
Durch die Bezahlung geht die Empore in dein Eigentum über.
Aber der Vermieter will den Einbau abschreiben .
Die 10 wichtigsten Fragen zur Abschreibung / AfA - sowie einen Abschreibungs-Rechner findest du hier:
https://www.smart-rechner.de/abschreibung/rechner.php#google_vignette
Gut zu wissen: Um etwas abschreiben zu können, muss zunächst etwas investiert werden.
Wodurch wird die Wertsteigerung der Wohnung gerechtfertigt?
Eine Einbauküche steuerlich richtig absetzenDieses Beispiel ist vielleicht im Bezug auf eine Mietwohnung realistischer und einfacher zu verstehen.
https://www.kuechenportal.de/kuechenmagazin/einbaukueche-nutzungsdauer/
Fakt ist: Wenn du z.B. in 5 Jahren ausziehst - dann ist die Empore dem Vermieter sicherlich keine 6.000,- EUR mehr wert.
Mein Tipp: Der Vermieter soll die Empore auf seinen Namen kaufen und dir für die Nutzung 50,- EUR im Monat berechnen.
Dann hättest du 10 Jahre Zeit bis der Anschaffungswert von 6.000,- EUR erreicht ist [120 Monat a 50,- EUR = 6.000,- EUR]
Bei Auszug dachte ich, dass Geld dafür wieder zu bekommen,
Da denkst du falsch: Der VM ist zu dieser Ablöse genausowenig verpflichtbar wie ein Nachmieter für eine EBK und darf ebenso Rückbau in den bei Mietbeginn vorhanden Zustand verlangen oder als Geschenk annehmen :-O
Also braucht er nicht einmal eine, mir gegenüber aus Kulanz, eine "Abschreibungszeit" einrichten ?
Richtig. Deine Empore ist doch kein anderer Einbau als eine Einbauküche, moderne Badfliesen oder maßgefertigte Schrankwand. Die baust du wieder aus oder lässt sie drin, aber bezahlen muss dir das niemand.
Ne! - Sie werden da höchstens dauerhaft verulkt!
Wenn du mit dem VM nichts anderes vereinbart hast, kann er darauf bestehen, daß du den Umbau wieder rückgängig machst und den ursprünglichen Zustand wieder herstellst.
Wenn er dir also anbietet, die Hälfte zu zahlen, hast du Glück gehabt und viel Geld gespart.
Selbst wenn du die Empore drin lassen dürftest ohne was zu bekommen, sparst du die Rückbau- und Entsorgungskosten.
Für eine Abschreibung müßten die Rechnungen auf den Wohnungsigentümer lauten.
Für Sie wäre die investierte "Kohle" erstmal weg, sofern Sie das Geld nicht vom Eigentümer erstattet erhalten.
Nein, das hast Du falsch verstanden. Er will sie nicht offiziell abschreiben, sondern meint eine private "Abschreibung" für mich, weil ich dachte, ich bekäme das Geld bei Auszug komplett zurück. Da argumentierte er: Ich hätte sie ja in der Zwischenzeit auch genutzt -deshalb "Abschreibung", d.h. nach 3 oder 5 Jahren nur noch die Hälfte oder nichts mehr. Aber eine andere Antwort lautet: Er braucht gar nichts zahlen. Entweder Rückbau oder Geschenk !