Was heißt: Die Bezahlung erfolgt übertariflich nach dem iGZ/DGB-Tarifvertrag?
Wie viel Euro sind das ca. pro Std.
(40 Stunden woche)
7 Antworten
Was heißt: Die Bezahlung erfolgt übertariflich nach dem iGZ/DGB-Tarifvertrag?
Das heißt, dass der Zeitarbeiterlohn um bis zu 50% gesenkt wird. Ohne(!) Tarifvertrag gilt die gesetzliche Regelung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Mit Tarifvertrag wird diese Regelung außer Kraft gesetzt.
Das heißt auch, dass ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der möglicherweise nicht gültig ist: http://tinyurl.com/apk8euo
Außerdem bedeutet es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist z.T. keine(!) Gültigkeit hat. Anstatt zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, können es lt. IGZ-Tarifvertrag nur zwei Tage sein.
Wie viel Euro sind das ca. pro Std.
Beim DGB-IGZ Tarifvertrag kann(!) "übertariflich" bedeuten:
7,51 € brutto (neue Bundesländer)
8,20 € brutto (alte Bundesländer)
Das ist Entgeltgruppe 1 plus ein Cent. Die meisten Zeitarbeiter werden in diese Entgeltgruppe 1 eingestuft, unabhängig davon, ob es eine Berufsausbildung gibt oder nicht.
(40 Stunden woche)
40 Std. die Woche bedeutet lt. IGZ-Tarifvertrag, dass nur 35 Std die Woche bezahlt wird. Der Rest geht auf ein Arbeitszeitkonto, welches gerne benutzt wird, um das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers auf den Zeitarbeiter abzuwälzen.
Viele sagen: "Aber das Arbeitszeitkonto wird irgendwann ausgezahlt" (... wenn es nicht vorher geplündert wurde). Dazu sage ich: "Ich bezahle meine Miete erst vollständig, wenn mein Arbeitszeitkonto voll ist..." - Was wird der Vermieter dazu sagen?
Hallo,
Trepmug hat vollkommen Recht. Es wird der Stundenlohn plus einer übertariflichen Zulage gezahlt.
Die Entgeltgruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Laut IGZ/DGB Tarifvertrag:
Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätig- keiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.
Entgeltgruppe 2: Ausführung von einfachen Tätigkeiten mit wechselnden Problemstellungen, die eine Einarbeitung erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung und fachspezi- fische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation mit Berufserfahrung erforderlich sind.
Entgeltgruppe 3: Ausführung von Tätigkeiten, für die im Regelfall eine ab- geschlossene Berufsausbildung oder eine fachspezifische Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung erforderlich sind.
Entgeltgruppe 4: Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fer- tigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
Entgeltgruppe 5: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbil- dung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fer- tigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfah- rung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden.
Entgeltgruppe 6: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind.
Entgeltgruppe 7: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Mei- ster-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig kom- plexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen.
Entgeltgruppe 8: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abge- schlossenes Fachhochschulstudium erforderlich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.
Entgeltgruppe 9: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjäh riger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erfor- derlich ist.
Leider ist es so, dass viele Zeitarbeiter den Tarifvertrag kennen, geschweige denn ihn lesen.
Ich persönlich finde die Antwort von Tepmug sehr gut
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Die IGZ ist eine Mogelpackung,suggeriert sie doch,sie wäre das Gleiche wie eine IG Metall oder IG Chemie.Ist sie aber nicht.Richtig ist,dass der DGB damals mit ihr notgedrungen einen Vertrag schloss,ABER sie ist keine Industriegewerkschaft im klassischen Sinne und auch nicht im Dachverband des DGB organisiert. Gehe zu Deinem örtlichen Gewerkschaftsvertreter und lass mal die Tariflöhne gemäß Deiner Quali zeigen,dass was Du also in einem tarifgebundenen Betrieb z.B IG Metall Volkswagen Wolfsburg,IG Chemie BASF Ludwigshafen verdienen würdest und vergleiche das mal mit den Tarifen der IGZ. Die Unterschiede sind enorm,denn zu den geringen Löhnen,kommt auch keine Betriebsrente,keine Mitarbeiterbeteiligung,kein Urlaubs-und Weihnachtsgeld und auch keine Aktienoptionen.Sei schlau und bewerbe Dich direkt bei diesen Großbetrieben und gehe nicht den Umweg über die Zeitarbeit und lasse Dich nicht ausbeuten!
Hier mal die genaue Antwort auf deine Frage, da viele der Antworten hier nicht korrekt sind:
iGZ/DGB steht für den Tarifvertrag der angewendet wird (und der auch gültig ist). Dort wird man in verschiedene Stufen eingeteilt (je nach Qualifikation/auszuübende Tätigkeit)
E1 8,19€ E2 8,74€ E3 10,22€ E4 10,81€ E5 12,21 € usw.
Das sind die jeweiligen Stundenlöhne der verschiedenen Entgeltgruppen (für West, Ost ist ein bisschen geringer).
Du wirst also nach dieser Entgelttabelle entlohnt.
Das "übertariflich" bedeutet, dass du mehr als diesen Stundenlohn bekommst in Form einer Übertariflichen Zulage. Diese kann von der Höhe frei variieren.
Wieviel das jetzt genau ist kann ich dir nicht sagen. Das kommt drauf an welche Entgeltgruppe du bist und wie hoch deine übertarifliche Zulage ist. Das addierst du einfach und multiplizierst es mit 40. Dann hast dein Ergebnis.
Das was **Kleintier**** von sich gibt, dass alles über 35 Stunden auf das Arbeitszeitkonto geht ist falsch. Erstens liegt die Grundlage für die Übertragung von Stunden auf das Arbeitszeitkonto in der monatlichen Arbeitszeit und nicht in der wöchentlichen. Auserdem kann dies variieren, da jeder Monat unterschiedlich viele Arbeitstage hat. Man mmuss auch beachten, dass manche Arbeitnehmer einen Monat zu wenig Stunden gearbeitet haben. Um dieses Defizit auszugleichen wird auf das Arbeitszeitkonto zurück gegriffen. Es sichert dir also deine Mindestarbeitszeit im Monat. Du kannst auch einfach Zeitausgleich beantragen (sprich du nimmst Urlaub auf Kosten des Arbeitszeitkontos.)
Auch die Aussagen "Die meisten Zeitarbeiter werden in diese Entgeltgruppe 1 eingestuft, unabhängig davon, ob es eine Berufsausbildung gibt oder nicht." und "Außerdem bedeutet es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist z.T. keine(!) Gültigkeit hat. Anstatt zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, können es lt. IGZ-Tarifvertrag nur zwei Tage sein." von kleintier sind falsch. Zeitarbeitsunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet Mitarbeiter in der richtigen Entgeltgruppe einzustufen. Darauf weden sie regelmäßig geprüft. Auserdem gelten nach der Probezeit die gesetzlichen Kündigungsfristen. Während der Probezeit: Erste bis vierte Woche 2 Tage, 5te bis Ablauf vom 2ten monat 1 Woche und dritter bis 6ter Monat 2 Wochen.
ich hoffe das dir das weiter hilft
Hallo Trepmug,
mir ist wichtig, dass ich keine falsche Antworten gebe, deshalb frage ich nach:
Das was **Kleintier**** von sich gibt, dass alles über 35 Stunden auf das Arbeitszeitkonto geht ist falsch. Erstens liegt die Grundlage für die Übertragung von Stunden auf das Arbeitszeitkonto in der monatlichen Arbeitszeit und nicht in der wöchentlichen. Auserdem kann dies variieren, da jeder Monat unterschiedlich viele Arbeitstage hat. ...
Im Tarifvertrag IGZ-DGB steht
[...]
3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
[...]
3.1.2. Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. In Monaten mit
- 20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Stunden,
- 21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Stunden,
- 22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Stunden,
- 23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Stunden.
[...]
3.2.1. Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Auf dieses Konto werden die Arbeitsstunden übertragen, die über die regelmäßige Arbeitszeit pro Monat hinaus geleistet werden.
[...]
Der Fragestelle hat eine 40-Stunden-Woche angegeben.
Bitte sage mir genau, was an meiner Aussage falsch ist, Ich jedenfalls finde nichts was inkorrekt ist.
Auch die Aussagen "Die meisten Zeitarbeiter werden in diese Entgeltgruppe 1 eingestuft, unabhängig davon, ob es eine Berufsausbildung gibt oder nicht." und "Außerdem bedeutet es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist z.T. keine(!) Gültigkeit hat. Anstatt zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, können es lt. IGZ-Tarifvertrag nur zwei Tage sein." von kleintier sind falsch. ...
Zu den Kündigungsfristen:
Im § 622 BGB heißt es:
[...]
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. * *[...]
Im IGZ-DGB Tarifvertrag steht:
[...]
In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses zwei Wochen.
[...]
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit wurde z.T. außer Kraft gesetzt. Anstatt eine 2-Wochen-Frist hat Zeitarbeiter nur eine Kündigungsfrist von zwei Tagen bzw. eine Woche. Das ist doch so richtig? Wenn ja, was ist an meiner Aussage "Außerdem bedeutet es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist z.T. keine(!) Gültigkeit hat." falsch?
Zu der Entgeltgruppe:
Im IGZ-DGB Tarifvertrag heißt es:
[...]
Für die Eingruppierung ist die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.
[...]
Gut ausgebildete Fachkräfte die (unfreiwillig) als Produktionshelfer mit E1 arbeiten sind keine Seltenheit. Manche Zeitarbeitsfirmen schreiben so gar: "Wir suchen Produktionshelfer mit abgeschlossener Berufsausbildung"
Leider habe ich z.Z. nur eingeschränkten Internetzugriff. Gerne werde ich hier demnächst Beispiele verlinken.
"Übertariflich" bedeutet, mehr als der Kollektivvertrag vorsieht