Was heißt. Das ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil die verfehlungen noch als
geringfügig angesehen worden sind. Danke im vorraus
11 Antworten
Genau dass was dieser Satz sagt, Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es besteht kein öffentliches Interesse am Verfahrensausgang.
Die zu erwartente Strafe war zu Gering. Man hat das Verfahren eingestellt. Es kann aber wieder aufgenommen werden sollte so eine Sache nochmal vorliegen. Dann wären es schon zwei Taten.
Da hast Du Glück gehabt, es kommt nichts mehr hinterher. Was auch immer du getan hast - es lohnt dafür kein Verfahren.
Das bedeutet, dass die Verfehlung (also das was falsch gemacht wurde) nicht so schlimm war bzw. so wenig schlimm war dass es sich nicht lohnt, deshalb ein Ermittlungsverfahren aufrecht zu erhalten. Meist bei Leuten die das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt treten und wenn es eben nur etwas ganz kleines, fast schon unerhebliches war.
Es wird nicht weiter ermittelt, da es sich um ein Bagatelldelikt handelt.