Autoverkauf Rechtsschutz?
Ich habe diese Woche mein Auto verkauft (privat, habe keine Garantie geboten). Nun möchten mich die Käufer verklagen, da sie mit dem Auto in der Werkstatt waren und etliche Fehler gefunden worden sind. Das Auto ist nicht checkheftgepflegt, ich habe das Auto 2 Jahre gehabt, war damit nie in einer Werkstatt. Sie wollen mir nun unterstellen das ich 10000% von den Fehler gewusst haben muss. Da ich das Auto nicht zurück nehme, werden sie mich verklagen. Sie haben in der Werkstatt einige Fehlercodes ausgelesen. Wir war davon nichts bekannt, bei mir hat auch nie was aufgeleuchtet oder sonstwas. Wie seht ihr das?
Ich habe eine normale Rechtsschutzversicherung. Reicht das oder muss ich eine extra für Verkehr anschaffen?
7 Antworten
Hast du den Standardvertrag vom ADAC beim Verkauf verwendet? Da schließt du Haftung für unbekannte Mängel aus und weißt darauf hin, dass das Auto so gekauft wird wie es besichtigt wurde. Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
Die Leute tönen oft und schnell, dass sie einen verklagen wollen tun es aber nur selten, weil sie erstmal das Prozesskostenrisiko tragen. Beim Autoverkauf ist das ein beliebter Trick um in Nachhinein den Preis noch mal massiv drücken zu wollen.
Bleib entspannt und warte ab. Du kannst aber auch einfach schonmal deine Rechtsschutzversicherung anrufen, denen den Fall schildern und fragen was sie davon halten, bzw. was sie dir raten, was du tun sollst. (Aus Erfahrung kommt die Antwort "Warten ob und bis das wirklich was kommt")
Da schließt du Haftung für unbekannte Mängel aus und weißt darauf hin, dass das Auto so gekauft wird wie es besichtigt wurde. Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
Für (für den Käufer) verdeckte Mängel die dem Verkäufer bekannt waren haftet der Verkäufer trotzdem. Hierfür kann man die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen. Und genau das ist ja der Vorwurf der im Raum steht.
Bleib entspannt, als Privater Verkäufer musst du nur für bekannte, verschwiegene Fehler haften. Dass die bekannt waren müssen sie dir nach weisen, nicht du musst nachweisen, dass du nichts davon wusstest.
Gut. Wie gesagt, ich wusste von den Fehlercodes nichts, da ich nie Fehlercodes auslesen lassen hab.
Eine Rechtschutz sollte ausreichend sein, es geht ja nicht um die Schuldfrage eines Unfalls oder Was wozu man Verkehrsrecht benötigt.
Aber sehr wahrscheinlich ist dies ein mittlerweile gern angewendeter Betrugsversuch um im Nachhinein noch den Kaufpreis zu drücken (EU sei Dank wurde dazu Tür und Tor geöffnet).
Nun solltest Du allerdings auch überlegen welche Art Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Wurde nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel die im ersten halben Jahr auftauchen zunächst vom Verkäufer zu beheben (wie erwähnt ist die EU so super). Nur wenn es Verschleissteile sind oder der Verkäufer nachweisen kann dass der Käufer selbst Schuld am Defekt hat kommt der Verkäufer da raus.
sind alle Mängel die im ersten halben Jahr auftauchen zunächst vom Verkäufer zu beheben
Nein. Zu beheben sind die Mängel, die beim Kauf vorhanden waren. Das nachzuweisen, obliegt hier dem Käufer - beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr.
Wird dabei wirklich zwischen privatem und gewerblichem Verkauf unterschieden? Wo läßt sich das nachlesen?
Yep, das wird unterschieden. Ein Handel zwischen zwei Privatpersonen ist kein Verbrauchsgüterkauf. Steht z.B. hier: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/sachmaengelhaftung-beweislastumkehr-bei-privatem-autokauf
Danke!
Wenigstens Etwas, hatte es so verstanden dass es bei Sachmängelhaftung keinen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich gibt (wenn sie von Privat nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde).
Das habe ich auch erst kürzlich hier gelernt :-)
Die Rechtsschutz reicht in dem Fall. Is ja kein Verkehrsunfall. Und jetz kannst eh keine mehr abschließen für diesen aktuellen Fall.
AAAABER: ich tippe hier stark auf Betrug. Die wollen Dir Geld aus der Tasche ziehen, und behaupten deshalb, das Auto sei kaputt. Reagiere am besten nicht darauf.
Ich hatte auch so einen Fall ...
https://www.wochenblatt.de/news-stream/altoetting/artikel/100088/neue-betrugsmasche-beim-autoverkauf
Nimm den Wagen zurück!
Wenn sie dich verklagen, besteht immer das Risiko eines gerichtlichen Vergleiches und vor Allem: Sie werden dich auf Rücknahme verklagen und dabei alle Register ziehen. Zeigen sie dich wegen arglistiger Täuschung an, könnte das Endergebnis nach 2 Instanzen auch sehr sehr unerfreulich sein!
Leider hast du nicht geschrieben, um welche Fehler es sich handelt?
So, wie ich deine Frage verstanden habe, geht es um verschwiegene Mängel. Auch als Laie kann man bestimmte Defekte erkennen. Dazu braucht man keinen Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Wenn z.B. der Motor aufgrund eines Defektes an der Zündanlage ruckelt, merkt man das.
Ob du freiwillig eine Garantie gegeben hast, hat damit nichts zu tun. Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Hast du zum Zustand des Fahrzeugs Angaben im Kaufvertrag gemacht?
Solange das unbekannt ist, bleibt unklar, ob die angedrohte Klage vor Gericht Bestand haben könnte.
Günstig für dich wirkt sich auf jeden Fall aus, dass du zu einer Rücknahme nicht gezwungen werden kannst. Sollten Mängel vorhanden sein, die auf deine Kappe gehen, könnte der Käufer eine Nachbesserung verlangen, aber nicht direkt eine Rücknahme.
Das Auto an sich weist keine Fehler auf, es wurden Fehlercodes ausgelesen aber keins davon beeinträchtigt das Auto. Trotzdem denkt der Käufer das sind Fehler die ich verschwiegen hab. Das Auto ist 12 Jahre alt und hat ewig Krone Werkstatt mehr gesehen und das wussten sie vorher genau, steht auch schwarz auf weiß da.
Um welche Fehler handelt es sich?
Bei der Werkstatt sind etwa 15 Fehlercoded ausgelesen worden. Hinter jedem steht sporadischer Fehler. zB. Stickoxidsensor, Klopfsensor, Auslassnockenwelle, Luftmassensytem. Sowas steht da nur
Ja, es ist ein Vertrag der ausdrücklich das besagt. trotzdem wollen Sie ihr Glück mit einem Anwalt versuchen.