Was genau bedeuten diese zwei nebeneinanderliegenden gestrichelten Linien?
Soweit ich weiß heißt das nur, dass man mit Fußgängern rechnen muss, aber nicht dass diese automatisch Vorfahrt haben. Stimmt das?
9 Antworten
Sie enthält keine gesonderte rechtliche Regelung sondern verdeutlicht lediglich die allgemeine wartepflicht des abbiegenden. Somit ist die Markierung verkehrsrechtlich überflüssig, praktisch aber durchaus sinnvoll insbesondere dort wo der Radweg abgesetzt und teilweise durch parkende Fahrzeuge verdeckt verläuft.
Die Linien stellen eine Radfurt dar, die allerdings keine rechtliche Regelung enthält, sondern lediglich als optische Aufmerksamkeit dient.
Wenn man hier als Autofahrer rechts abbiegt, haben querende Radfahrer und Fußgänger Vorrang. Das ergibt sich aber aus § 9 (3) StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Die Linien markieren einen Radweg (das Rote dazwischen). Heißt im Klartext: Radfahrer haben hier Vorrang. Nicht (nur) weil es ein Radweg ist sondern weil du als Abbieger hier Rücksicht auf den geradeaus fahrenden Verkehr nehmen musst. Und auch wenn sie laufen: Fussgänger sind hier auch verkehr.
Vor Fussgängern noch abbiegen geht hier nur, wenn sie zu keiner Zeit gefährdet werden
Das ist eine Fußgängerfurt, richtig. Vorfahrt haben Fußgänger mangels Räder jedoch nicht, sondern Vorrang.
Diese Linien zeigen den Verlauf eines Rad- bzw. Fußgängerweges an, das bedeutet für dich als Fahrer das du warten musst wenn Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind.
Diese Striche ersetzen quasi den eigentlichen Rad- und Fußgängerweg, mit diesen Strichen wird es visuell angezeigt. Sind keine Striche vorhanden muss der Fußgänger bzw. Radfahrer warten, darauf solltest du dich aber als Fahrer eines PKW oder sonstigen KFZ nie zu 100% verlassen, das kann schell tödlich enden wenn ein Passant nicht aufpasst (weil Smartphone o.Ä.) und einfach auf die Straße rennt und auf dich nicht achtet.
Sind keine Striche vorhanden muss der Fußgänger bzw. Radfahrer warten
Wo hast du das denn her???
§ 9 (3) StVO macht da keinen Unterschied, ob Linien vorhanden sind oder nicht.