3 Antworten

Das steht in § 21 StVO:

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden (...)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

TBNR 121118 kommt zur Anwendung, wenn die Sicherung nicht vorschriftsmäßig war, TBNR 121600 bei ganz fehlender Sicherung.

Supp1 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 13:04

Also bei einem 17jährigen käme es nicht zu 121600, sondern nur zu einem Bußgeld wegen nicht anschnallens?

siggibayr  27.03.2017, 10:56
@Supp1

das wäre dann die TB- Nr. 121172 und kostet 30.- EURO

Bei dem Verstoß 121600 wird ein Kind ohne jede Sicherung transportiert, d. h. es turnt im Auto rum, ohne Kindersitz und ohne Gurt.

Bei 121118 hat es sich zum Beispiel im Kindersitz abgeschnallt und ist nicht mehr ordnungsgemäß gesichert. Oder es ist angeschnallt ohne vorgeschriebenen Kindersitz, oder auf einem unzulässigen Sitz...

Schrittgeschwindigkeit ist so schnell, wie man normalerweise geht, also ca. 4 km/h. Bei 15 km/h muss man ordnungsgemäß gesichert sein. Auf eine Entfernung kommt es nicht an.

Supp1 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 13:04

Also bei einem 17jährigen käme es nicht zu 121600, sondern nur zu einem Bußgeld wegen nicht anschnallens?

frodowau  26.03.2017, 13:21
@Supp1

Nein, oder Ja ;-), damit sind Kinder aus § 21 (1a) StVO gemeint. Das sind die, die kleiner als 150 cm sind oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das erkennt man im Bußgeldkatalog an der Pargragraphenkette:

Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die
vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.1 BKat

Bei allen, die nicht darunter fallen gilt die "normale" Anschnallpflicht und wird auch so geahndet. Also wie in TBNR 121172 "Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat

machhehniker  26.03.2017, 15:24
@frodowau

Nicht ganz, um nicht mehr in diese Vorschrift zu fallen ist es "oder", Du schreibst aber Wer in diese Vorschrift fällt und dann muss es "und" heissen.

... bis 18, oder werden die vorher abgeschafft?