Abknickende Straße - Blinken?
Hallo,
mein alter Herr ist der Meinung, dass nur bei abknickenden Vorfahrtsstraßen geblinkt werden muss und dies bei den beiden Fällen (s. Grafik) nicht nötig sei. Stimmt das? Ich sehe es ja etwas anders...
Fall 1: Abknickende Straße mit Vorfahrt an nächster Kreuzung Schild.
Fall 2: Vorfahrtsstraße (ohne richtungsweisendes Schild = keine abknickende Vorfahrtstraße?). Der Bürgersteig ist gestrichelt über die Fahrbahn weitergeführt.
Was meint ihr?
5 Antworten
Mir wurde in der Fahrschule erzählt das man bei jeder fahrtrichtungs änderung blinken muss, ob Vorfahrtsstraße oder nicht.
Bei Fall 1 muss man unbedingt blinken
Fall 2: ich tu's nicht, ob man muss, keine Ahnung...
Vorab: Ich bin kein Verkehsexperte, würde die Zeichnung und Beschilderung folgendermaßen verstehen:
Zu Fall 1: Blinker an, Vorfahrt (nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, Zeichen 301) aber da im Kurvenverlauf "abgebogen" wird, Blinker an, obwohl das Schild optisch mit der T-Kreuzung irgendwie nicht ganz passt.
Zu Fall 2: kein Blinker, Vorfahrtstraße (trotz Kurvenverlauf) (Zeichen 306). Hier im Dorf gibt es eine ähnlich Straße, dort ist ebenfalls die Beschilderung identisch zu dieser.
Ich hoffe ich konnte helfen und die Informationen möglicherweie korrekt.
doch man mus blinken genau das hatten wir auch in der fahrschule das da ^^ und naja weil sonst kann ja keine rerkennen ob man gradeaus weiterfährt oder abbiegt...
in jedem fall blinken