Was für Rechte gibt es für Karaoke auf Veranstaltungen?
Ok, ich hatte mit ein paar Freunden die Idee eine Art Karaoketeam aufzumachen, da eine regelmäßig stattfindende Veranstaltung, die wir häufiger besuchen neuerdings ihr Team aus terminlichen Gründen verloren hat.
Das einzige was sich groß in den Weg stellt ist die rechtliche Kenntnis.
Wie melde ich das Urheberrecht für eine Sammlung an Stücken an, im Vornherein, weiß ich ja nicht was die Leute wählen würden und nach den GEMA-Preisen für Musik von Tonträgern würde das Unterfangen sowieso Unmengen kosten, was aufgrund der niedrigen Einnahmen bei vielen Veranstaltungen mit Karaoke eigentlich nicht sein kann.
Die Veranstaltungen sind sogar eher klein, bei einer von ihnen kommen selten mehr als 100 Personen. (Die Fläche beträgt eig immer unter 100 m^2)
Was also muss ich anmelden?
Wofür muss ich zahlen?
Was muss ich tun, damit die Kosten gering bleiben?
Muss ich für Lieder von nicht-GEMA-Mitgliedern überhaupt etwas anmelden/zahlen? Wenn doch, an wen?
2 Antworten
Ich kann dir ziemlich genau sagen wie das abläuft da ich mich schon länger damit beschäftige.
Zu unterscheiden sind Private oder öffentliche Ereignise.
Private dh. geladene Gäste geschlossene Gesellschaft ist wie
Geburtstag anzusehen und muss nicht angemeldet werden.
Events bzw Veranstaltung die Liveacts, Theater, Tanz und Musik oder gar Filmvorführungen wiedergeben sind GEMA Pflichtig!
Hier sind einige Dinge zu beachten:
Nimmst du Eintritt?
Die GEMA legt Anspruch auf 10% der Einahmen durch Eintrittsgelder.
Eintritt unter 2 Euro ist befreit, alles drüber angeben.
Hast du Sponsorpartner und Händlerverkauf ( Stände) ?
Das zählt auch als Einnahme und somit verlangt die GEMA ebenfalls 10%
davon.
Spenden oder Einnahmen durch Getränke und Essenverkauf ist befreit!
Sachspenden sind befreit!
Angabe zu dem Event:
Die liebe GEMA berechnet pro Raum wo eine Wiedergabe wie
Tanzmusik, Musik,Theater etc seperat.
Wenn du einen Karaokeraum hast und noch eine kleine Bühne in einem Saal, beides ist anzugeben und beides wir speperat berechnet.
In deinem Fall würde ein Umfassendes Packet sich anbieten:
U-V II. 1 Aufführungen mit Unterhaltungsmusik und Tanzmusik mit Musikern.en
Dieses Paket beinhaltet ein Zeitkontigent von 8 Stunden..... aber......
Dieses Packet enthält einen GVL Anteil von 10% und deswegen darfst nicht
mehr als 50% der Zeit ( 8 Stunden ) Medienwiedergaben haben.
Da du aber Karaoke machst spielst du nur via CD, DVD oder mp3 ab.
Wenn du mit 4 Stunden auskommst... gut.
Wdenn nicht musst du es angeben über 50% Wiedergabe von Musikalischen
Medien. Dann wird auf das Paket 20% GVL draufgerechnet und smot stehen die 8 Stunden Medienwiedergabe zur Verfügung.
Wenn du über 8 Stunden kommen solltest .... wird ein weiter Zuschlag von 10% je 2 Stunden veranschlagt.
Außerdem gibt es Vergünstigungen wenn das Event oder der Karaokeraum erst ab 18 Uhr geöffnet wird.
Bei ca. 70m³ ohne Eintritt liegt der Preis grob bei 50 Euro + GVL Anteil 10% oder 20% (siehe oben erläutert).
Die Anträge sind unbedingt vor der Veranstaltung einzureichen. Sonst wird es teuer. Die GEMA behält sich vor das doppelte zu verlangen bei Missachtung und falschen oder gar keine Angaben.
Es gibt auch die Möglichkeit nach der Veranstaltung einen Angemessenheits Antrag zu stellen. Dies nützt dir was wenn die Einnahmen im Verhältnis zu den GEMA kosten unverhältnis mäßig sind.
Wenn du öffters im Jahr solche Events machen solltest dann kannst
du dem "Bund der GEMA-Zahler" beitreten.
Eine Mitgliedschaft kostet dich 59 Euro im Jahr und ist jährlich zu den fristen
( 3 Monate ) kündbar.
Hier erhälst du 20% Rabbat auf GEMA und eine super Beratung und Betreung.
Das lohnt sich natürlich auch nur wenn du ein Spareffekt gegenüber des
Mitgliedbeitrages hast.
Ich hoffe ich habe dir und vielen anderen geholfen.
LG
Chris
SUTOPPU!!!!!!!
Das ändern natürlich die gesamte Situation:
Folgendes ist zu beachten:
Der Vernanstalter muss seine GEMA-Pflichtigen Programme melden.
Wen du ein teil der Veranstaltung bist, dann hast du damit garnix zu tun.
Ein kleines Beispiel wie es bei unserser Con abläuft.
1x Bühne mit Showgruppen und Liveacts
1x Karaokeraum
Wenn der Karaokeraum von einer Externen Person (zb. Du )
geleitet wird, so ist er immer noch ein teil der Veranstaltung.
Dann bist du aus dem ganzen Nummer raus.
Der Veranstalter muss GEMA zahlen. Bist du der Veranstalter?
Du stellst letzten endes deine Leistung dem Veranstalter zur Verfügung. Wäre auch schwachsinn wenn eine Band GEMA auf einer Gebuchten Veranstaltung selber anmelden und zahlen soll.
Was Intern geklärt wird, ob der Veranstalter eine Kostenbeteiligung
verlangt, das müsst ihr klären.
Das Problem was ich hier erkenne sieht wohl so aus das natürlich
durch den Eintrittpreis die Gebühren enorm steigen und der Veranstalter das so umgehen will, was aber nicht rechtens ist!
Er macht sich Strafbar!
Warum sollst du den Zuschlag für Eintrittsgelder bezahlen und die sind fein raus. Okay mach das...meld dich an... gebe die Eintrittgelder an...aber Verlange einen Kostenrückerstattung!!!
( ich würde es so nicht machen)
Anders würde es aussehen wenn die Veranstaltung Kostenlos ist und du für deinen Karaokeraum Eintritt(oder auch nicht) verlangst. Dann ist die Sachlage wieder anders.Das müsste der Veranstalter es auch Anmelden, aber bei der Sachlage könntest du auch selber machen.
Grundsätzlich kann ich genrell Empfehlen das solche Programmpunkte Grundsätzlich über den Veranstalter gemeldet werden und Intern eine Kostenbeteiligung geklärt wird.
Sieht immer besser aus gegenüber der GEMA und erspart
unötige Extraarbeit , da ihr da ehe noch anderes Programm am laufen habt was sowie angemeldet werden muss.
Ich kann dir hier noch ein letztes Beispiel geben:
Ein Händler will den ganzen Tag Musik abspielen an seinem Stand.
Solche Dinge müssen Vertraglich Vereinbart werden, das der Veranstalter keine Kosten übernimmt. Der Händlerstand ist ja kein Programmpunkt im sinne der Veranstaltung. Bei Anime Messen hast du oft dieses Problem.
Da gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder meldet der Händler sich selber an, muss aber das Eintritsgeld angeben weil er ja im Eintrittsgeldbereich der
Veranstaltung ist.
Oder der Veranstalter gibt es an ( er könnte den kompletten Händleraum angeben) und die Zusätzlichen Kosten werden über die
Händler in Rechnung gestellt. Das machen die Veranstalter aber nicht so gerne, weil das wieder eine Mehreinnahme ist die auch wieder zusätzlich die GEMA Gebühren in die Höhe treibt, außer die Mehrkosten werden nicht als Einnahme der Veranstaltung gebucht
( Sepeart Rechnung ).
Die Tischgebühren für den Händlerstand sind Einnahmen.
Zur Erinnerung:
GEMA verlangt 10% Anteil der zusätzlichen Einnahmen
Das ist alles sehr kompliziert und verwirrend für Neulinge.
Und.....
Wenn du keine GEMA Pflichtige Musik spielst musst du jedes Lied angeben(Setliste)! Ist davon nur ein einziges GEMA Pflichtig, dann bezahltst du den kompletten Satz für 8 Stunden inkl. Eintritssgeldanteile sowieso.
Egal was passiert , immer Anmelden. Nachträglich kann mann immer noch nachreichen. Ohne Anmedlung kann es richtig teuer werden ( 100% Aufschlag)
Was meinst du wie viele Abibälle nicht angeben wurden aus unwissenheit, wo eine Rechnung von 1000€ oder gar 2000€
im Briefkasten liegt. Die Foren sind voll von der Schitt!
Ich hoffe ich habe dir geholfen auch wenn es viel Text ist,
aber du siehst.... ES IST NICHT EINFACH
LG
Chris
Vielen Dank, das beantwortet so ziemlich genau was ich wissen wollte :D
Das einzige wo ich mir noch nicht ganz sicher bin ist die Sache mit der GVL.
Das ganze würde im Rahmen einer anderen Veranstaltung stattfinden, soll heißen: ich nehme keinen Eintritt, aber die Veranstalter tun es.
Weißt du inwiefern das abzurechnen wäre?
Wie melde ich das Urheberrecht für eine Sammlung an Stücken an, im Vornherein, weiß ich ja nicht was die Leute wählen würden und nach den GEMA-Preisen für Musik von Tonträgern würde das Unterfangen sowieso Unmengen kosten, was aufgrund der niedrigen Einnahmen bei vielen Veranstaltungen mit Karaoke eigentlich nicht sein kann.
Du musst bei der GEMA eine Veranstaltung anmelden. Wegen den genauen verwendeten Titeln solltest du mal bei der GEMA anrufen und dich erkundigen, ob du die genaue Titel-Liste nach einer Veranstaltung nachreichen kannst, falls dies nötog ist.
Die Veranstaltungen sind sogar eher klein, bei einer von ihnen kommen selten mehr als 100 Personen. (Die Fläche beträgt eig immer unter 100 m^2)
Das ist ja gar nicht mal sooo klein - jede Gaststätte muss GEMA Gebühren zahlen und dort sind selten über 40/50 Leute
Wofür muss ich zahlen?
Dafür, dass du öffentlich Musik spielen darfst.
Was muss ich tun, damit die Kosten gering bleiben?
nichts. Die Gebühren stehen fest, daran kannst du nichts ändern
Muss ich für Lieder von nicht-GEMA-Mitgliedern überhaupt etwas anmelden/zahlen?
1. Du bist in der Pflicht der GEMA nachzuweisen, dass die Lieder von nicht-GEMA mitgliedern stammen. 2. Die aller meisten bekannten Songs stammen von GEMA Mitgliedern, deine Veranstaltung würde warscheinlich ein rie0engroßer Reinfall wenn du keine bekannten und damit GEMA pflichtigen Lieder anbieten würdest. 3. Wenn du nur ein einziges GEMA-plifhctiges Lied im Repertoire hast musst du die Gebühren dafür zahlen 4. Auch wenn du ausschliesslich GEMA-freie Lieder spielen würdest solltest du die Veranstaltung bei der GEMA anmelden 5. Wenn du Stücke von nicht-GEMA Mitgliedern spielst brauchst du die Erlaubnis aller einzelnen Urheber um sie spielen zu dürfen, du müsstest das also bei den jeweiligen Künstlern selbst anmelden bzw sie um Erlaubnis fragen und zware bei jedem, also wenn du 100 verscheidene Lieder von 100 verschiedenen Künstlern hast dann musst du jeden einzelnen der 100 auch extra fragen
Am aller besten rufst du ganz einfach mal bei der GEMA an und schilderst dein Vorhaben, dann können die dir dort genau erklären was du wo anmelden musst und was das genau kosten wird.
- Auch wenn es japanische Musik ist können die Mitglieder über die nationale japanische RMO die mit der GEMA zusammen arbeitet natürlich trotzdem GEMA mitglied sein. Wie gesagt: es liegt an dir der GEMA das Gegenteil zu beweisen. Solange di das nicht kannst gelten die Lieder als GEMA pflichtig. Und wie gesagt, wenn die Werke nicht GEMA pflichtig sein sollten müsstest du trotzdem die Erlaubnis der Urheber einholen
- Wenn du die Kosten kennst dann musst du unternehmerisch rechen, wie hoch deine Einnahmen sein müssen, damit es sich lohnt
- Umsatz macht man nicht mit Eintritt sondern allem voran mit Getränken
Ok, vielen Dank.
Das Karaoke wäre nur ein Teil der Veranstaltung, es geht nicht generell darum, aber da nach Fläche abgerechnet wird, spielt das ja keine Rolle.
Was nicht-GEMA-Mitglieder angeht: das ganze gehört zu einer Szenegruppe und im Normalfall werden nur wenige deutsche/englische Lieder gespielt, das meiste ist japanische Musik. Ein Reinfall würde es warscheinlich also auch bei viel nicht-GEMA-pflichtiger Musik nicht werden.
Ich kenne ein Mitglied einer anderen Karaokegruppe, die die jetzt nicht mehr bei der Veranstaltung dabei sind, vielleicht kann ich da nachfragen, was das rechtliche angeht, gerade wie sich das lohnen soll (ich kann mir kaum vorstellen, dass so eine Gruppe für jedes Lied 20€ oder so ausgibt, wenn der Eintritt der Gesamtveranstaltung sich mit 5€ pro Person auf (je nach Veranstaltung) 100-500 Gästen lohnen soll, auch wenn das Personal das ehrenamtlich macht müsste das eine ganze Menge Unkosten geben, mehr als das Team bzw die Veranstalter sich leisten könnten.
Danke aber für deine Hilfe, einiges hat mir echt weitergeholfen :)