Copyright bei Beerdigungen?
Muss bei Liedern, die auf Wunsch eines Verstorbenen während seiner Beerdigung abgespielt werden, auf Copyright/GEMA etc. geachtet werden, oder gilt hier eventuell eine Sonderregelung?
6 Antworten
Es dürfte sich im Regelfall um keine öffentliche Veranstaltung handeln, daher sind hier keine Lizenzgebühren zu zahlen. Beim Kauf einer CD oder eines mp3-Titels ist die private Nutzung bereits abgegolten.
Copyrights ist ein Begriff des US-Rechts und spielt hier keine Rolle.
Weshalb hast du eine Auszeichnung erhalten? kopfschüttel kopfschüttel Völlig falsch! Denn Musikwiedergabe bei einer Trauerfeier ist mitunter auch als öffentlich anzusehen. Die GEMA hat sogar auch einen eigenen Tarif dafür!
Ich möchte das meine Verwandtschaft bei meiner beerdigung Changes Von tupac abspielen lässt wär mir neu wenn da irgendwas von der GEMA kommt weil es auf geburtstagen und hochzeiten ja auch keine probleme gibt
Hallo Naikan,
was die User hier schreiben, deutet deutlich darauf hin, dass sie keinen blassen Schimmer von der Materie haben - deswegen sollten manche doch ihre Klappe halten oder hier keine falschen Aussagen machen!
Doch nun zu deiner Frage:
Wenn bei einer Beerdigung bzw. Bestattung Musik abgespielt wird, dann ist da zumindest dann die Öffentlichkeit gegeben, wenn auch Geschäftskollegen, Nachbarn, Bekannte etc. des Verstorbenen kommen dürfen. Denn es kommt darauf an, dass alle Teilnehmer eine sehr enge persönliche Beziehung untereinander haben. Trifft dies nur für einen Teil zu, dann ist die Musik doch als öffentlich anzusehen.
Und die GEMA hat extra einen Tarif dafür: Der heißt WR-BEST und gilt für Beerdgungen, Bestattungen und Trauerfeiern.
Den kannst du unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-wr-best/ finden!
Also: Glaube nicht, was die Anderen hier schreiben - lies lieber selbst im Tarif nach! Und denke dran: Zu dem Betrag kommt noch ein Zuschlag von +20% zugunsten der GVL.
Liebe Grüße
ichausstuggi
Auf"Copyright" müsstest du nur achten, wenn du in Nordamerika leben würdest bzw beerdigen würdest, die GEMA würde da nur interessieren, wenn die Beerdigung eine öffentliche Veranstaltung wäre. Was sie kaum ist.
Wäre ja noch schöner, wenn die GEMA auc hdabei die Hand aufhalten würde!
Natürlich ist das eine öffentliche Veranstaltung....nämlich sobald mehrere Zuhörer im Freien beteiligt sind und das ist bei Beerdigungen der Fall.
Also muß man für jeden Titel dann entsprechende Gebühren zahlen.
Gruß,
fraschi