Wer kennt sich aus mit Karaoke, Gema und Youtube?
Hallo,
Karaoke Lieder bei youtube einzustellen, in denen man selber zu einem bekannten Lied ist ja so glaube ich garnicht erlaubt, oder? Bzw. ist es gut möglich, dass dieses Video dann gesperrt wird, richtig?
Wie ist es eigenltich, wenn man eine nachgespielte Karaoke-version des Liedes hat und dazu singt. Ist das dasselbe, da es ja die selbe Melodie ist?
Und wie ist es, wenn man das Lied mit z. B. Gitarre spielt und dazu singt. Wäre das möglich?
Und zu guter letzt, wenn alles nicht geht, dann ist es soweit ich weiß auf jeden Fall möglich, dass man das Lied nur singt. Das meines Wissens erlaubt, oder?
Wenn du dich damit etwas auskennst, dann würde ich mich über eine Antwort von dir freuen.
3 Antworten
Wenn du selbst zu eine Karaoke-Version singst - daran ist nichts auszusetzen.
Was nur nicht geduldet wird ist, wenn die ORIGINAL-Stimme des eigentlichen Künstlers im Hintergrund doch noch zu hören ist.
Und wo die auch ein Auge drauf haben, sind die Tags.
Du kannst z.B. nicht den Namen Amy Winehouse oder sowas da hinschreiben, obwohl die absolut nichts mit der Version zutun hatte.
Na klar wird dadurch DEINE selbstgesungen Version von z.B. REHAB 1000x schneller gefunden auch sicherlich auch wesentlich häufiger angeklickt, aber gegen dieses bewusste Verwirrspiel haben die etwas. Und zu Recht wie ich finde.
Einige Clips fliegen sofort RAUS weil die Plattenfirma nicht die Zustimmung gegeben hat.
Aber scrollt man mal etwas tiefer, dann ist sogar oft das lupenreine ORIGINAL da zu finden - so wie es auch im Fernsehen immer läuft.
Dann ist das aber DIREKT von der Plattenfirma da eingestellt. - Warum machen sie das? Mitunter ist der Grund ganz naheliegend. - Gut möglich, dass der Künstler mit den Songs bald auf Tournee geht und wenn das halbe Publikum schon fast alle Lieder mitsingen kann, dann sind sicherlich die Hallen ausverkauft und da können die nochmal ordentlich Geld mit machen.
Damals war ich mal nach Herbert Grönemeyer gefahren als er mit dem Album 4630 BOCHUM unterwegs war. Was wollten die haben pro Nase von uns damals? Oooh Mann... 75 DM und das zudem noch Stehplatz und soweit hinten, dass man den nur über die Großleinwand erkennen konnte.´85/´86 rum muss das gewesen sein. Jetzt waren wir aber nur deswegen durch halb Deutschland geeiert, dann mussten wir in den sauren Apfel beißen.
Aber es war ein Erlebnis, was ich auch nicht missen möchte. Es bleibt für immer...!
"Was nur nicht geduldet wird ist, wenn die ORIGINAL-Stimme des eigentlichen Künstlers im Hintergrund doch noch zu hören ist." Und wie kommst du bitte zu der Annahme, dass nur Gesang unter das Urheberrecht fallen würde?
Probleme mit den Leistungschutzrechten derer, die die Instrumentalspuren der Aufnahme eingespielt und produziert haben, gibts natürlich obendrein...
Für jede Melodie gilt: Wenn der Urheber, also der Komponist, noch keine 70 Jahre tot war zu Jahresbeginn, hat er oder seine Erben oder seine Plattenfirma diesen Anspruch gegen dich:
UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Wenn du jetzt noch wissen möchtest, welchen Anspruch die Musiker und die Sänger (falls die zu hören sind) gegen dich haben, dann lese
UrhG Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers.
Ob einer von denen Lust hat, gegen dich und gegen YouTube vorzugehen, das ist die nächste Frage.
Und die folgende Frage ist, ob YouTube Lust hat, gegen dich vorzugehen, bevor die Plattenfirma (oder die GEMA.de) gegen YouTube vorgeht.
Manchmal tut sich da was, manchmal bleibt ein Videoclip auch einfach im Netz. Mit der Rechtslage hat das meist weniger zu tun als mit der Marktlage - und der (oft fehlenden) Initiative der Rechte-Inhabe.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die GEMA wird es Sperren
Habe gerade mit der Gema telefoniert. Die sperren garnichts. Sie haben bis jetzt ganze 12 Lieder sperren lassen und das auch nur, weil der Urheber darauf gedrängt hat.
"Wenn du selbst zu eine Karaoke-Version singst - daran ist nichts auszusetzen."
Das Urheberrecht schützt die Komposition und nicht irgend eine Interpretation oder eine Aufnahme. Demnach handelt es sich bei der Veröffentlichung einer Komposition von jemand anderem um einen Urheberrechtsverstoß.