Benötigt man für den American Akita bestimmte Auflagen/Papiere?
Guten Morgen/Mittag oder Abend!
Ich bin es mal wieder. ^^; Wir haben uns jetzt endgültig für einen American Akita entschieden. Soweit so gut. Jedoch hatte ich gestern mal wieder Langeweile und habe mich weiter über American Akitas/Akita Inus belesen, dabei traf ich auf eine Aussage die mich leicht verunsicherte:
"Für die Haltung eines American Akitas benötigt man strenge Auflagen, man muss das 18 Lebensjahr erreicht haben und man benötigt einen Sachkundenachweis, das ist nicht wie mit einem Golden Retriever"
Stimmt das? Ich dachte, das ist nur bei Listenhunde der Fall, zu denen der American Akita in Rheinland-Pfalz/Saarland nicht zählt, zumindest steht er dort nicht dabei
"American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pitbull Terrier und alle Kreuzungen der Rassen oder des Typs."
Um das aufzuklären, frage ich sicherheitshalber nach.
Danke schonmal. :)
5 Antworten
Es wäre mir neu, wenn es auch in RLP mittlerweile eine Forderung nach dem Sachkundenachweis gibt.
Ich habe bis 2009 dort gewohnt und war überrascht, die Sachkunde in NRW machen zu müssen. Hier ist das Pflicht.
Aber ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt, bringt dir maximale Klarheit.
Was man sonst noch sehr sehr dringend für einen Akita benötigt, ist Hundeerfahrung. Nicht als Gassigeher, sondern als Halter von eigenständig denkenden Rassen. Sonst geht das gnadenlos schief.
Guten Abend.
Vielen Dank. :)
Meine Eltern haben heute dort angerufen und uns wurde gesagt, dass man glücklicherweise keinen Sachkundeausweis braucht.
dabei traf ich auf eine Aussage die mich leicht verunsicherte
Wo? Der Akita ist bei uns kein Listenhund. Im Ausland teilweise. Wahrscheinlich hat das jemand mit dem Tosa Inu verwechselt.
Guten Abend.
Vielen Dank :)
Das stand in einem Akita Forum
Meine Eltern haben heute dort angerufen und uns wurde gesagt, dass man glücklicherweise keinen Sachkundeausweis braucht.
Für den Akita gelten in deinem Bundesland die Regeln für sog. 20/40 Hunde, also über 20Kg oder 40cm. Die selben Regeln gelten auch für den Golden Retriever.
Mit solchen Fragen wendest du dich am besten an deine Gemeinde.
Die können dir ganz genau sagen was du erfüllen musst und was erwartet wird.
Ich hoffe ihr habt euch gut über die Rasse informiert und wisst das je nach dem harte Zeiten auf euch zu kommen.
Guten Abend.
Vielen Dank. :)
Meine Eltern haben heute dort angerufen und uns wurde gesagt, dass man glücklicherweise keinen Sachkundeausweis braucht.
du brauchst den Sachkundenachweis. In einigen Bundesländern benötigst du auch noch den Hundeführerschein. Da ich nicht in jedem Bundesland über die Vorschriften bewandert bin empfehle ich dir, dich bei deinem zuständigen Amt im Rathaus zu erkundigen. Hier sitzen Personen, die es ganz genau wissen, was von dir verlangt wird. Ist doch eine Option oder?