Kampfhund vor der Tür gefunden. Was nun?
Gehen wir davon aus, dass ich einen Hundewelpen vor meiner Haustür gefunden habe. Es handelt sich um einen Listenhund, der in meinem Bundesland verboten ist. Der Hund trägt keine Steuermarke, ist weder gechipt noch tättowiert. Also niemandem zuzuordnen. Was mache ich mit dem Hund? Tierheim? Gibt es eine Möglichkeit den Hund zu behalten? Die Einfuhr solch eines Hundes ist verboten. Einen aus dem Tierheim holen ist o.k.. da er sich bereits hier aufhält. Rat? Hoffe das Problem wird erkannt!?!
8 Antworten
Du darfst etwas, das du findest, nicht einfach behalten. So etwas nennt man rechtlich "Fundunterschlagung" und kann böse Konsequenzen haben.
Auch Hunde gehören dazu!!
Du musst den Fund also auf jeden Fall der Polizei und/oder dem Tierheim melden. Diese werden dir dann mitteilen, wie der weitere Verlauf ist - ob der Hund ins Tierheim muss oder ob er pflegeweise bei dir bleiben darf.
Erst wenn sich nach 6 Monaten der Eigentümer nicht gemeldet hat oder ermittelt werden konnte, dann gehört das "Fundstück" rechtlich dir. Wie es dann natürlich mit einem so genannten Listenhund in eurem Bundesland ist, darüber musst du dann mit dem Tierheim sprechen.
Wenn du einen verbotenen Listenhund aufnimmst machst du dich ebenfalls strafbar - zumindest wenn dui keine Zulassung dafür hast.
Mach mit deinem Freund eine Kaufvertrag um eine ganz geringe Summe und kauf ihm den Hund ab. Dann gehört er dir. Oder du gibst ihn im Tierheim ab und es gibt sehr viele viele Boxermischlinge in Deutschland.
Gehen wir davon aus, dass du illegal einen genehmigungspflichtigen Welpen aus dem Ausland nach Deutschland karrst und das Märchen erzählst, du hättest ihn vor deiner Haustür gefunden......................... Für wie blöd hältst du unsere Behörden? Die kennen ihre Pappenheimer. Und wenn auch nur der Verdacht besteht, gibt es keine Chance, das ausgerechnet du diesen Hund aus dem Tierheim holen könntest. Also lass den Sch.eiss
Dann würde ich zum ortsansässigen Tierschutzverein marschieren und denen das genau so erklären. Die sollten Mittel und Wege haben, die notwendigen Dinge herbeizuführen, damit der Hund zu dir kommen kann. Aber der Umweg übers Tierheim wird sich in diesem Fall leider nicht vermeiden lassen.
Also du musst zum Tierheim. Wenn du ihn wirklich gerne behalten möchtest kannst du ja sagen das du ihn behalten möchte. Es ist nur so das er dir ein halbes Jahr noch weggenommen werden kann wenn sich der Besitzer meldet und beweisen kann das es sein Hund ist. Aber ich denke der Besitzer würde ihn nicht wieder holen, da er ihn vermutlich an deiner Haustür abgesetzt hat.
Also meine Mutter hat im Tierheim gearbeitet daher weiß ich wie es bei uns ist, aber ich denke es ist bei euch nicht anders :)
Lg Fia711
Und viel Glück :)
aus dem tierheim holen ist ok.? meistens nicht -da wird beim hund ein wesentest gemacht und der kuenfige halter auf eignung zur haltung eines listenhundes geprueft.
einem welpen sieht man nicht unbedingt den "listenhund" an..also ich vermute die lage ist so wie ralosav sagt...der hund sitzt nicht zufaellig vor deiner tuer kein mensch wird dir das glauben und dir den hund geben!
wende dich an den tierschutz ind deiner region.
"Gehen wir davon aus", hast du ja fast richtig interpretiert. Freunde haben sich einen Hund angeschafft, kommen mit dem Kleinen nicht klar. Hund aus Deutschland. Im Nachbarbundesland völlig legale Rasse. Wollen ihn abgeben. Da wir auch einen Hund suchen und ich persönlich den Kleinen nicht im Tierheim sehen möchte, war das eine Möglichkeit, die ich grade kurz überdacht hatte!