Was erwartet mich und kann mir die Polizei den Namen der Zeugen verraten?
Ich war eben bei der Polizei weil man mich beschuldigt mehrere Bushaltestellen mit einem Kumpel von denen die nicht mal den Namen wissen zerstört zu haben und "FC Bayern" drauf geschmiert haben. Auch wenn ich ein Bayern Fan bin. Ich war es nicht. Das habe ich den Polizisten auch gesagt. Vor einem Monat hat er eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Nun heute sagte er mir er habe mich an geflunkert und hat die Finger abdrücke gar nicht abgeschickt weil das ein Riesen Aufwand wäre. Er hat das halt nur gemacht damit ich angst bekomme und die tat einräume. Er sagte auch das 3-4 Personen mich gesehen haben wollen. Nur das kann gar nicht sein da ich das nicht war. Und er sagte hier im Ort kennen mich die meisten also ist eine Verwechslung ausgeschlossen. Nur ich hab doch nichts getan. Er glaubt mir auch nicht. Was soll ich nun machen? Können die mir was ? ? Weil Beweise haben die nicht ausser halt 3-4 Menschen die auch noch befreundet sind. Muss ich nun die Reparatur bezahlen obwohl ich doch nichts getan. Meine Finger abdrücke hab ich auch freiwillig angegeben. Was kommt auf mich zu? Darf die Polizei mir den Namen der "Zeugen" verraten?
9 Antworten
Die Polizei WIRD Dir die Namen der Zeugen nicht verraten. Weil sie es nicht MUß. Dürfen tut sie schon....
Es bleibt abzuwarten, was an Ermittlungsergebnissen am Ende übrig bleibt. Darüber entscheiden tut am Ende auch gar nicht die Polizei. Die sammeln nur. Wenn sie genug gesammelt haben. schreibt die Staatsanwaltschaft eine Anklage. Wenn sie nicht genug gesammelt haben, um die Tat aller Wahrscheinlichkeit nach nachzuweisen, wird das Verfahren eingestellt. Das scheint hier realistischer zu sein. Ich würde dazu raten, bei der Polizei einfach GAR nix mehr zu sagen und nur noch abzuwarten, was passiert. Wenn Du irgendwann einen Brief bekommst, wo das Wort "Anklage" zu finden ist oder wenn Du plötzlich Sozialstunden leisten sollst, solltest Du Dich unbedingt an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Wenn Du freigesprochen wirst, übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt.
Das Problem ist weniger die Strafe, die Dich erwartet.. Die wird nicht besonders schlimm werden. Irgendwas zwischen 10 und 50 Sozialstunden, würde ich schätzen. Das eigentliche Problem ist, daß der Eigentümer der Wartehäuschen (die Verkehrsbetriebe) hinterher den Schaden ersetzt haben will. Und das können schnell mal mehrere tausend Euros werden.
wenn sie keine beweise haben wie z.b fingerabdrücke können sie dir garnichts
Die Polizei darf das nicht. Du musst Akteneinsicht fordern. Das erfordert aber auch einen Anwalt, meine ich zumindest. Akteneinsicht ist auf jeden Fall das Zauberwort. Befrage einfach mal die Suchmaschine damit.
Mach dich auf jeden Fall erstmal cremig und warte ab, was die Polizei da so erarbeitet. Wenn dir Unrecht getan wird, gehe dagegen vor.
Aber er darf nur den Teil einsehen wo nicht draus hervor geht wer die Zeugen sind wie die heißen oder Wohnen.Das nennt man Gefahr in Verzug..
Darf die Polizei mir den Namen der "Zeugen" verraten?
Nein, darf sie nicht.
Nicht gut. Würde gern mal wissen wer auf die Idee kommt sowas zu behaupten.
Den Namen der Zeugen werden sie dir bestimmt nicht verraten, wenns keine Einigung gibt, wird wohl auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen, aber ob die sich diese Mühe machen weiß ich nicht.