Leichter Unfall keine Daten aufgenommen?
Hallo,
Ein bekannter von mir ist heute beim Rückwärts ausparken gegen ein anderes Auto gefahren und hat leicht das Nummernschild berührt. Jetzt ist aber die Sache, dass weder Bilder gemacht, Namen ausgetauscht oder die Polizei gerufen wurde. Es waren auf jeder Seite Zeugen vorhanden.
Wie verhält es sich in diesem Fall jetzt? Es gibt keine "Schäden" und auch keine Daten zu dem Fall, ist das, wenn was wäre überhaupt rechtlich greifbar?
LG
5 Antworten
Ich finde es absolut faszinierend, wie 9 von 10 Nutzern „einen Bekannten“, einen Freund, eine Schwester oder einen Cousin dritten Grades haben, für den sie hier angeblich eine Frage stellen. Aber egal...
wenn es keine Schäden gibt, wo liegt dann das Problem? Kein Schaden = kein Unfall
Gruß, B.
Naja, was heißt „beweisen“...
wenn der „Schaden“ augenscheinlich frisch ist, der Halter sagt, dass er vorher noch nicht da war und es Zeugen gibt, die gesehen haben, wie du gegen das Auto gefahren bist, was muss denn da noch groß bewiesen werden?
Außerdem ist auch etwas fehlende Farbe am Kennzeichen kein wirtschaftlich messbarer Schaden. Wenn nicht das Spaltmaß oder Sonstiges am anderen Auto durch den Aufprall verschoben ist, ist es per Definition kein Unfall.
Oh man! Eine Delle im Kennzeichen!
Die Ursache ist ja mehr als unstrittig, da dein Wagen geparkt stand. Die 30 Euro für ein neues Kennzeichen, falls du zu den Menschen gehörst, die so nicht weiterleben können, wird dein Bekannter ja wohl aus der Portokasse bestreiten können.
Hallo
Autostosstangen sollten/müssten grossflächige Aufprallgeschwindigkeiten bis 12km/h ohne Strukturelle Schäden überleben bzw 8km/h ohne Schäden am Lack.
Die typischen Einparkanroller sind um 5km/h
Die Autoversicherer prüfen das mit unterschiedlichen Prüfkörper und das geht in die Kaskoklasse.
Stosstangen sind zum anstossen, in Frankreich Parken viele nach Gehör ein und damit ist nicht das PDC gemeint sondern das Knatschgeräusch der Stossstange
Sein Kennzeichen wird sich der andere ja sicher notiert haben.
Nein, garnichts wurde aufgenommen, das ist es ja.
Das muss man ja auch nicht groß "aufnehmen". Da schaut man drauf und merkt es sich.
ja, denn es gelten auch mündliche Aussagen
Und was ist wenn Aussage gegen Aussage steht?
Das würde es ja auch, wenn die Polizei sich die Mühe machen würde, vor Ort zu erscheinen!
Es fehlt etwas Farbe an den schwarzen Buchstaben auf dem Nummernschild aber selbst da kann man nicht beweisen, dass es durch die Berührung abgefärbt ist.