Was bezahlt das Sozialamt für die Erstausstattung einer Wohnung?
Mein Sohn bezieht seine erste eigene Wohnung. Er erhält Grundsicherung vom Sozialamt Leipzig. Jetzt haben wir einen Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte gestellt.
Kann mir jemand sagen, wie das Sozialamt die Erstausstattung berechnet? Gibt es eine Pauschale? Wie hoch wird dieser Betrag evtl. sein?
Vielen Dank für konkrete Antworten!
4 Antworten
Im SGB ist keine feste Summe genannt, es liegt also im Ermessen des Sachbearbeiters, auch ob er Bargeld oder Gutscheine vergibt.
Auch wenn die Summe von 1000 Euro kursiert, verlassen würde ich mich darauf auf gar keinen Fall. So kann das Amt argumentieren, dass bei einer Person keine Waschmaschine nötig ist, sondern mal per Hand waschen kann
Mein Sohn hat mittlerweile den Bescheid über die Erstausstattung erhalten. Das Sozialamt hat 1.554,39 Euro überwiesen. Es wurde lediglich ein Bett nicht berücksichtigt, da er das Bett was er jetzt hat mit in seine Wohnung nimmt. Ich danke allen, die hier eine Antwort darauf abgegeben haben.
ich habe bereits google durchsucht, auch unter deiner Seite steht nichts von Erstausstattung bei Grundsicherung
Bei Grundsicherung vom Sozialamt verhält es sich allerdings anders. Bei ALG II-Bezieher dürfte mein Sohn auch erst mit 25 ausziehen. Er ist jetzt 22 und hat 50 GdB geistige Behinderung.
Hier findest du sicher Informationen...
Dort finde ich nur Angaben über Leistungen vom Jobcenter.
Ah...ok.... sorry, dann kann ich dir nicht helfen.
Fragt doch morgen beim Amt nach. Viel ist es sicher nicht.
Ich habe bereits nachgefragt bei Antragsabgabe, genau konnte die Dame mir nichts sagen, wir sollen uns gedulden bis der Bescheid kommt. Ich dachte nur, es könnte mir hier jemand genauer Auskunft darüber geben.
Gutscheine bekommen wir nicht, soviel weiß ich schon. Ich tendiere auch ca. 800-900 Euro. Einiges wird wegfallen, da er z.B. sein Bett mit nehmen kann.