was bedeutet wenn der richter dem zeugen sagt sie dürfen unvereidigt gehen?

4 Antworten

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Also eine gelogene Aussage vor dem Richter ist immer strafbar, wenn es herauskommt.

Der Richter sagt damit: "Danke für die Hilfe bei der Aufklärung des Vorganges. Ich glaube dir, dass es so war, wie du es geschildert hast." Der Zeuge verläßt den Zeugenstand ohne Vereidigung.

Auf Vereidigung drägen die Prozessbeteiligten, wenn sie einen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage haben. Wenn man glaubt es ist gelogen oder beschönigt, dann wird eine Vereidigung veranlaßt. Auf eine Falschaussage unter Eid stehen strenge Strafen. Ich glaube sogar, dass man dafür in den Bau geht. Deshalb knicken Lügner meistens ein, wenn sie vereidigt aussagen. So ein Risiko will fast niemand eingehen.

Wenn später im Prozess oder auch nach der Urteilsfindung eine verlogene Zeugenaussage auffliegt, kann man auch später noch dafür belangt werden. Aber erst einmal hat keiner Grund zu zweifeln, also darf der Zeuge einfach gehen.

roschue  30.04.2018, 23:46

Ein Antrag auf Vereidigung bedeutet nicht zwingend, dass jemand Zweifel an der Aussage hat. Der Verteidiger kann das auch beantragen um die Zuverlässigkeit der Aussage hervorzuheben. Ich selbst bin schon vereidigt worden, und das nicht weil es Zweifel gab, sondern im Gegenteil, man wollte meine wahre Aussage extra deutlich machen.

Realisti  30.04.2018, 23:51
@roschue

Das kann natürlich auch sein. Ich wollte auf keinen Fall anständige, ehrliche Zeugen in ein falsches Licht rücken. Als Bekräftigung der Wahrheit kann man eine Vereidigung natürlich auch nutzen, besonders, wenn es eine wichtige Aussage ist.

Realisti  11.05.2018, 16:42

Danke für den *

Casein77 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 23:45

das heisst das alles dann geklärt ist und nichts weiters noch kommen wird zum zeugen oder ?

Realisti  30.04.2018, 23:52
@Casein77

So weit so gut. Bislang hat man keine Fragen mehr an dich. Sollten im Verlauf des Prozesses sich noch Fragen ergeben, melden sie sich bei dir. Das passiert aber eher selten.

Das bedeutet, dass er aufstehen und gehen kann. Er wird nicht vereidigt.

Casein77 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 23:39

wird es aber noch geprüft alles oder passiert nichts mehr

roschue  30.04.2018, 23:40
@Casein77

Es passiert nichts mehr. Die Zeugenaussage wird in der Verhandlung verwertet so wie sie gesagt wurde.

Casein77 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 23:49
@roschue

also nach der verhandlung wird nicht noch geprüft ob die aussage warheitsgemäß war oder nicht

roschue  30.04.2018, 23:50
@Casein77

Was ist denn dein Problem, willst du vor Gericht lügen oder was? Lass das bloss sein, sonst reitest du dich in große Schwierigkeiten.

Casein77 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 23:53
@roschue

nein ich lüge nicht vor gericht das ist eine allgemeine frage wenn jemand eine aussage gemacht hat und der richter danach sagt sie sind unvereidigt und dürfen gehen heisst es das alles geklärt ist und das nicht nach der verhandlung noch geguckt wird ob es wahrheitsgemäß war ?

roschue  30.04.2018, 23:55
@Casein77

Ich sehe gerade, du hast vor 9 Stunden schon eine Frage gestellt bezüglich Falschaussage. Lüge niemals für eine andere Person vor Gericht, die Person die vor Gericht steht, steht da zu recht, und es ist Aufgabe des Richters zu urteilen. Du musst einfach nur die Wahrheit sagen und alle Fragen richtig beantworten, dann hast du nichts zu befürchten.

Casein77 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 00:01
@roschue

die fragen wurden von meinem bruder beantwortet er konnte sich nur nicht richtig daran erinnern was vor einiger zeit passiert gewesen ist aber musste halt was sagen vor gericht und der richter hatte es bisschen bezweifelt ob er lügt oder nicht am ende meinte der richter aber das er unvereidigt gehen darf seine sorge ist ob die aussage jetzt geprüft wird und er angeklagt wird oder ob alles in ordnung ist und nichts weiters mehr kommt

roschue  01.05.2018, 00:05
@Casein77

Richter sind nicht blöd, die haben täglich mit sowas zu tun und natürlich merken sie, ob Aussagen zuverlässig sind oder nicht. Und "er musste halt was sagen" ist die völlig falsche Einstellung. Wenn man sich nicht richtig dran erinnert, dann muss man sagen, dass man sich nicht richtig dran erinnert.

Probleme könnte es nur dann geben, wenn andere Zeugen wieder was anderes sagen. Aber es wird wohl nichts passieren.

Casein77 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 00:16
@roschue

er hat ja gesagt das er sich nicht daran erinnert und konnte nur zum teil was sagender richter hat ihn teilweise geglaubt aber war skeptisch denken sie das deswegen noch was passieren kann oder das er jetzt befreit ist von diesen ganzen richter zeugs und so weiter also kann er auf deutsch gesagt die füße hochlegen oder muss er die befürchtung haben das er ein brief kriegt vom staatsanwalt wegen seiner aussage

Casein77 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 00:18
@roschue

oder hätte man ihn schon im gerichtssaal bestraft

Dann kann der Zeuge aufstehen und gehen. Seine Aussage reichte allen Beteiligten aus.

Eine Vereidigung wird nur dann gemacht, wenn es einer der Prozessbeteiligen (Richter, StA oder RA) möchte.

Abgesehen von der wesentlichen höheren Strafandrohung bei einer Falschaussage unter Eid gibt es noch eine weitere Unterscheidung:

Eine uneidliche fahrlässige Falschaussage ist nicht strafbar, ein eidliche Falschaussage wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

furbo  01.05.2018, 11:21
Eine uneidliche fahrlässige Falschaussage ist nicht strafbar, ein eidliche Falschaussage wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

merke grade, dass es etwas missverständlich sein kann. Es soll heißen:

"Eine uneidliche fahrlässige Falschaussage ist nicht strafbar, eine fahrlässige eidliche Falschaussage wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. "

Heißt der Zeuge wird nicht vereidigt und es bestehen keine weiteren Fragen, so dass er gehen kann.