Kann ich alleine mit dem richter meine zeugenaussage machen?
Hallo
Ich muss nächsten monat eine zeugenaussage vor gericht machen(bin quasi opfer und zeuge) . Habe aber sehr große angst vor Leuten zu sprechen, das war schon früher in der schule so. Die angst kommt nicht daher das ich vor einem Gericht sitze, einfach weil ich weis das alle nur auf mich gucken in diesem Moment, es könnte genauso gut ein Vortrag vor einer Schulklasse sein da hätte ich genau so viel angst, hoffe ihr versteht was ich meine 😄
(habe aber auch angst vor dem Angeklagten)
Meine frage steht ja schon oben, ich meine da mal was gelesen zu haben finde es aber nicht mehr. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Lg
Danke für die vielen Antworten..... Da muss dann wohl leider durch......
Lg Melina
8 Antworten
Üblich ist die öffentliche Verhandlung in ganz wenigen Ausnahmefällen kann der Angeklagte aus dem Sitzungssal gebracht werden oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden
Du sitzt im Übirgen mit dem Rücken zum Publkium (falls welche da ist), siehst sie also gar nicht
..
im Übrigen
§ 247 StPO
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
1Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen. 2Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. 3Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. 4Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.
...
Die Verhandlung fidet aber trotzdem im Gericht statt und nicht in irgendeinem Hinterzimmer ....
Es gibt diese Möglichkeit schon, wenn Zeugen besonders geschützt werden sollen.
Allein Deine Angst, vor Menschen zu reden, wird aber nicht ausreichen. Du solltest dem Gericht vorab mitteilen, dass Du da ein Problem hast, damit es nicht peinlich wird für Dich.
Du kannst bei Gericht (vorab!) beantragen, allein bzw nur mit den Anwälten vernommen zu werden, wenn du so große Angst vor dem Angeklagten hast. Das Gericht kann ihn und die Zuschauer solange hinausbringen. Aber Redeangst vor Fremden wird da kein Grund sein.
Deshalb ja bentragen VOR der Verhandlung. Der Richter entscheidet dann ob es möglich ist oder nicht. Übrigens ist nicht jede Verhandlung öffentlich 😉
der Ausschluß der Öffentlichkeit ist daher nur in bestimmten Ausnahmefällen
!
siehe meinen Beitrag
Das weiß ich. Wenn die FS aber so Panik vor dem Angeklagten hat (weiß ja nicht worum es geht, ob gf berechtigt) oder seinen Freunden/ Familie KANN das Gericht das so entscheiden.
Nein, in der Regel nicht. Normalerweise soll der Angeklagte und sein Verdeitiger mit der Aussage konfrontiert werden, damit die darauf reagieren können.
Gerichtsverhandlungen sind i.d.R. öffentlich. Das bedeutet, dass auch Zeugenaussagen öffentlich stattfinden, nicht im Hinterzimmer unter vier Augen mit dem Richter.
Pozessse sind öffentlich - der Ausschluß der Öffentlichkeit ist daher nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich