Was bedeutet: unter Fortzahlung werden Sie "unwiderruflich" von der Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt, steht mir noch Lohn zu?
7 Antworten
Die Formulierung bedeutet:
1. Du brauchtest bis zum Ende der Kündigungsfrist keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen.
2. Du erhältst trotzdem das Entgelt für die vereinbarte Arbeitszeit; wenn Du sehr unterschiedliche Arbeitszeiten hattest - mal mehr, mal weniger, je nach dem Bedarf des Arbeitgebers -, dann hast Du den Durchschnitt der letzten 13 Wochen/3 Monate zu erhalten.
3. Der Arbeitgeber darf auf die Zeit der Freistellung eventuell von Dir geleistete Überstunden anrechnen.
4. Da die Freistellung als "unwiderruflich" erklärt wurde, darf er auch eventuelle Urlaubsansprüche anrechnen; bei einer "widerruflichen" (oder einer ohne eine solche Erklärung) hätte er das nicht gedurft, da er Dich jederzeit während der Freistellung wieder zur Arbeit hätte beordern dürfen.
Wenn Die Zahlung des Entgelts bis zum 15.04. hätte erfolgen sollen, mahnst Du ihn (noch einmal) schriftlich - mit Einwurfeinschreiben (!) - zur Zahlung in einer angemessenen Frist (10 -14 Tage) auf und drohst für den Fall der Nichtzahlung mit Klage beim Arbeitsgericht.
Du kannst vom Arbeitgeber neben dem ausstehenden Lohn auch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" verlangen - Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz von zur Zeit -0,88 %, insgesamt also 4,12 %) dürften sich kaum lohnen, können aber ebenfalls verlangt werden.
Fortzahlung besagt das du deinen Lohn weiter bekommst. Bis zum letzten Tag wo die Kündigung eintritt.
Hängt mal stark vom genauen Wortlaut des Arbeitsvetrages ab.
Wenn Du eine geregelte Wochenarbeitszeit hast/hattest, dann sollte Dir bei so einer zwangsweisen Freistllung dennoch der entsprechende Lohn zustehen, als ob Du vor Ort gearbeitet hättest.
Wenn allerdings der Arbeitsvertrag nur auf irgendwelche vereinbarten Stunden/Einsätze lautet, dann könntest Du evtl. in die Röhre gucken.
Details sind aus der Ferne schwer prüfbar. Das ist im Zweifelsfall was für einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, wenn es da um nennenswerte Beträge geht.
Das heisst, dass die Fortzahlung des Lohns weiter besteht. Bis zum letzten Tag wo die Kündigung eintritt.
das heisst, dass sie dich keinesfalls auf der arbeit sehen wollen und dir zusichern, deine arbeitsleistung nicht in anspruch zu nehmen. und dass sie das ganze bezahlen.