Kreditrückzahlungsforderung trotz ALG2?
Hallo! Ich habe eine Frage zum Kfw-Studienkredit: Kann man trotz Hartz IV-Bezug zu 100-Euro-Rückzahlungsraten gezwungen werden? Eine weitere Stundung wurde mir verweigert (war bisher kein Problem), aber 100 Euro pro Monat habe ich schlicht nicht übrig.
8 Antworten
Ich weiss zwar nicht, wie das mit dem Studienkredit in so einem Fall laeuft, wuerde Dir aber einfach dringend anraten, einen Termin bei einer kostenfreien Schuldenberatung (z.B. Caritas), kannst Du Adressen googeln zu machen. Die werden Dir sagen, wie das aussieht und du kannst eine Entschuldung machen. Waehrend der Beratungsphase wird meist die Pfaendung ausgesetzt und Du musst in 6 Jahren zurueck zahlen, was Du kannst. Was wohl gegen 0 tendieren wird, wenn Du weiter keinen Job findest. Und dann hat sich der Kredit danach erledigt fuer Dich. Die Beratungsstelle macht dann alles fuer Dich.
Die wollen halt ihr Geld holen, so lange sie noch was kriegen koennen. Daher sehe ich da keinen anderen vernuenftigen Weg. Und zahlen kannst Du ja nicht. Und bevor dir die Gerichtsvollzieher die Tuer einrennen, ist das die sauberste Art. Wobei bei dir ja auch eh nichts pfaendbar ist. Daher sind die Drohungen des Kreditamts ja auch in den Wind gesetzt, denn wenn sie nicht akzeptieren, was immer Du zahlst (und wenn es nur 10 Euro im Monat sind), werden sie ja gar kein Geld sehen und nur Pfaendungskosten haben.
Geh und lass Dich beraten. Ein Anwalt wuerde dir da auch weiterhelfen, auch den kriegst Du bezahlt (Beratung Eigenanteil 10 Euro) und auch der kann eine Entschuldung machen.
Habe ich auch immer gehoert mit den Wartezeiten von mehreren Monaten. Meine Freundin hat wegen ihres Freundes letzte Woche angerufen und bei der ersten Stelle bekam sie einen Termin fuer die erste Septemberwoche und viele Tipps am Telefon, wie sie mit den derzeit anstehenden Forderungen umgehen soll.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! An die Caritas hätte ich im Leben nicht gedacht, werde ich gleich raussuchen.
Die KfW pokert hier und baut darauf, dass sie Dich mit Stärke beeindrucken kann.
Nach Recht und Gesetz hätte sie keine Möglichkeit, an das Geld zu kommen, wenn Du nicht zahlst, da die Pfändungsfreigrenze bei ca. 1.050 Euro im Monat liegt und die die sicher nicht erreichst.
Natürlich müsstest Du mit dem Üblichen rechnen, wenn Du nicht zahlst: Pfändungsversuch, Schufa usw. etc.
Schlauerweise machst Du ein Ratenangebot bei Verzicht auf weitere Verzinsung durch die Gegenseite. Es gibt auch noch andere mögliche Beträge ausser 100 Euro in dieser Welt.
Beim Bezug von ALG II (vulgo "Hartz IV") kann man so viel an Einkommen und Vermögen haben, dass sich jeder Gerichtsvollzieher die Finger danach lecken würde:
Bis zu 330,- Erwerbseinkommen im Monat, das nicht angerechnet wird auf den Bedarf an ALG II - also frei verfügbar ist für z. B. Bademoden ... oder aber Tilgungen.
Ganz normales ALG II, das bis zu einem gewissen Stand nur dann nicht gepfändet wird, wenn man ein P-Konto besitzt. Das weiß der Gläubiger aber meist gar nicht - und das kann ihm auch egal sein, er kann ja warten.
Ein Schonvermögen zwischen über 3.000 und knapp 10.000 Euro laut § 12 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html.
Ein Auto im Wert von bis zu 7.500 Euro laut BSG - das nehmen Gerichtsvollzieher und Gläubiger mit Kusshand! Auch wenn es vom Jobcenter verschont wird laut ebenda.
Eine selbstbewohnte Immobilie mit bis zu 80 m² als Single - das nehmen Gerichtsvollzieher und Gläubiger mit Kusshand! Auch wenn es vom Jobcenter verschont wird laut ebenda.
Hausrat, der geschont ist laut ebenda, kann ebenso gepfändet werden. Für das Jobcenter gilt: "(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen 1. angemessener Hausrat" laut ebenda. Für den Gerichtsvollzieher gilt das nicht. Er darf nur einen nötigen Bestand nicht mitnehmen.
Gruß aus Berlin, Gerd
330 Euro Erwerbseinkommen? Wie kommst Du auf die Zahl?
"(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent. Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
100,- pauschaler Absetzbetrag plus 20 % von 900,- = 280,-.
Zählt man hier 10 % von 500,- (1.000,- bis 1.500,-) gleich 50,- hinzu, kommt man auf 330,- Absetzbetrag, also bares Extra-Einkommen bei Aufstockern mit 1.500,- brutto und min. einem Kind im Haushalt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Der Tipp mit der Schuldnerberatung ist auf alle Fälle gut.
Vom Grundgesetz her ist dir jedenfalls das Soziokulturelle Existenzminimum zu gewähren, was ja im Falle einer Rückzahlung nicht mehr vorhanden wäre (siehe Urteild es Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010). Ich würde jedenfalls nicht zahlen, einen Anwalt einschalten, ein Pfändungsschutzkonto einrichten und es darauf ankommen lassen. Schlimmstenfalls könnten ein paar Kosten für den Gerichtsvollzieher dazu kommen, die aber in Anbetracht der Gesamtforderung auch nicht mehr übermäßig ins Gewicht fallen dürften.
Hier fordert nicht das Jobcenter, weswegen die "Gewährung" irgendeines Existenzminimums hier Mumpitz ist.
was möchtest du den bezahlen oder besser gesagt wer soll den deine Schulden bezahlen so ist das wenn man ein kredit aufnimt dann muss er abezahlt werden das amt kann nicht auch noch alle schulden übernehmen und somit der steuerzahler sei doch fr4oh das sie das geld nicht in einer summe wiederhaben wollen das kann passieren wenn man geld bekommt also versuch zu sparen und zahl deine schulden
Beratungsstellen haben hierzulande meist Wartezeiten von mehreren Monaten bis zu Jahren.