Was bedeutet es, wenn ein Haus als erhaltenswert von der Denkmalpflegebehörde eingeschätzt wurde?

3 Antworten

Finger weg, denn wenn einer auf die Idee kommt das Haus als Denkmalschutzobjekt aufzunehmen, dann hat du neben den sonstigen Problemen noch ein ziemlich dickes dazu.

Wenn du nämlich wirtschaftlich in der Lage bist, dann werden die dir bis auf die dritte Stelle hinter dem Komma sagen, wie du das Haus herzurichten hast, damit sich andere auf die Schulter klopfen könnnen. Und wenn du nicht die Mittel dazu hast, dann darfst du entweder gar nichtst verändern, oder bekommst einen minimalen Zuschuß, der noch nicht mal ausreicht die Mehrkosten durch die Auflagen ansatzweise abzufedern.

Gerade die Außenansicht ist denen sehr wichtig, das du die Fenster wie beschrieben verändern darst, glaube ich eher nicht, aber der Status ist eh Mist, denn ruck zuck wird es ein Denkmal, warte mal ab, bis du die Anträge abgegeben hast.

Wenn der Staat nicht das Geld locker macht, dann sollte man warten, bis er froh ist, das man die Ruine abreist.

Kuddel11 
Beitragsersteller
 07.07.2011, 13:07

Danke für die schnelle Antwort. Was meinst du mit "Anträgen abgeben"? Anträge der Fenster wegen oder wegen des Denkmalschutzes? Du scheinst aus Erfahrung zu sprechen.... LG Kuddel11

Entweder ist es ein Kulturdenkmal nach Denkmalschutzgesetz oder keines. "Ein bisschen schwanger" gibt es nicht.

Verlangt von der Denkmalfachbehörde eine eindeutige schriftliche Stellungnahme, ob das Denkmalschutzgesetz anzuwenden ist; wenn nicht, schickt die Denkmalpfleger aus dem Haus.

Unter der "Stufe Denkmalschutz" kann die Gemeinde nach Baugesetzbuch ein "Erhaltungsgebiet" festsetzen. Dann müsst Ihr mit der Gemeinde abstimmen, was ihr tun dürft.

In beiden Fällen müsst ihr alles, was ihr am Haus machen wollt, mit der zuständsigen Behörde abstimmen. Dafür habt ihr Steuerabschreibung und bekommt evtl. Zuscxhüsse. Aber immer alles vorher abstimmen!!!

Hallo Seehausen. deine Antwort ist eigentlich ja gut und schön...

ABER.:

Es ist schon vorgekommen, daß ein haus von der Behörde als NICHT unter Denkmalchutz deklariert wurde... Der Mann (= Architekt ) hat dann gekauft... UND:: In der Zeit zwischen kaufvertrag und auflassung wurde das Haus klammheimklich unter Denkmalschutz gestellt... ...und schon stand dieser Käufer wie ein Esel da.

Ist passiert in Warstein. Name und Addresse d Käufers kann ich dir gerne nennen...