Darf der Vorbesitzer das Waschbecken im Bad mitnehmen?
Hallo Alle Zusammen,
Meine Frage: darf der Vorbesitzer des Hauses das Badezimmer Waschbecken mitnehmen? Wir haben gerade gesehen das er es auf ebay anbietet, es ist allerdings eher ein Waschtisch mit Haengeregal. Aber das bedeutet das Badezimmer ist nicht funktionsfaehig ist das erlaubt?
Vielen Dank.
T.
10 Antworten
Hat er es Euch denn mitverkauft? Dann darf er es nicht. Fairerweise hätte er es vor dem Kauf mitteilen müssen, dass er es haben will. Andererseits kommt es bei einem Hauskauf nun nicht wirklich auf den Wert eines gebrauchten Waschbeckens an.
Wenn der Vormieter das Waschbecken gekauft hat, dann kann er es bei Auszug auch mitnehmen und hier ggfs. das ursprüngliche wieder einbauen.
Sie befinden sich gründlich "auf dem Holzweg"! Hier handelt es sich nicht um Mietangelegenheiten, sondern um den Verkauf einer Immobilie.
Da heißt es Verkauft wie besichtigt.
Weggenommen oder verändert werden darf da geenüber dem Zustand bei Bescihtgiugn nichts, sofern es sich wie hier gegeben um einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes handelt.
Sprecht mit ihm, was das soll, normalerweise ist es bei einem Hauskauf dabei... sowie auch Dach und WC nicht einfach verkauft werden vor der Übergabe.
Es kommt auf den Vertrag an.
Hallo, der vorbesitzer darf weder die küche oder den bad mitnehmen. Sag es deinem vermieter.
Es geht darum das der Fragesteller ein Haus kauft nicht mietet.
Aber wenn estwas rausgenommen wird muss das glaube ich erwähnt werden gegenüber dem Käufer.. Vor allem bei einem Waschbecken o.O
Welchem Vermieter?