Was bedeutet Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis wurde angeordnet und was passiert dann?
3 Antworten
Das öffentliche Schuldnerverzeichnis wird bei Gerichten geführt.
Das ist ein entsprechendes Verzeichnis, was entsprechend den Gesetzen befüllt werden kann. Einträge beziehen sich, wenn ich gerade nichts vergesse, auf folgende Dinge:
1. Amtsbekannte Vermögenslosigkeit
2. Vermögensauskünfte und Haftbefehle wegen verweigerter Vermögensauskunft
Wenn deine Schwester Schulden hat und sie nicht bezahlen kann, dann hat der Entrag dort meist keine direkten Folgen. Denn üblicherweise stehen in der Schufa sowieso schon Titel drin und der eine Eintrag, den die Schufa dann auch aus dem Schuldnerverzeichnis übernimmt, macht da keinen großen Unterschied mehr.
Wenn deine Schwester aber die Vermögensauskunft verweigert oder deswegen Termine beim Gerichtsvollzieher versäumt, hat sie ein größeres Problem, kann ggf. auch verhaftet werden. Ein Eintrag aus diesem Grund ist also ein wirklich ernstes Problem.
Wenn sie Schulden hat und die nicht bezahlen kann, ist das nichts, wo sie sich wehren sollte. Es bringt auch nichts und der Anwalt kann an der Situation exakt 0 verändern.
Erst, wenn sie absolut keine Ahnung hat, worum es geht und wenn sie auch meint, exakt keine Schulden zu haben und keine Vermögensauskunft abgegeben zu haben, könnte man mal nachhaken.
Hallo TheCleaner88,
eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt gemäß §882c ZPO aufgrund einer vom Schuldner zu leistenden Vermögensauskunft, die entweder nicht abgegeben wurde oder keine Gläubigerbefriedigung verspricht. Sie wird von amts wegen durchgeführt.
Dabei werden die nach §882 Abs. 2,3 ZPO erforderlichen Personendaten eingetragen (Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz).
Das SV wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes geführt (z.B. in Bayern am Amtsgericht Hof).
Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Eintragungsanordnung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen und zwar beim zuständigen AG oder beim Gerichtsvollzieher, der die Eintragungsanordnung veranlaßt hat.(§882d ZPO).
Ist die Eintragungsanordnung erstmal rechtskräftig (also zwei Wochen nach der Bekanntgabe Dir gegenüber), bleibst Du 3 Jahre dort eingetragen und jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (z.B. ein Vertragspartner) kann dort Einsicht nehmen. Von Vorteil ist jedoch, daß Du die Löschung Deines Eintrages (§882e ZPO) beim ZVG beantragen kannst, wenn Du in der Lage bist, die Befriedigung des betreibenden Gläubigers nachzuweisen. Diesen Antrag kannst Du beim zuständigen Amtsgericht, also in der Regel dem AG, das für Deinen Wohnsitz zuständig ist, stellen.
Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen.
Beste Grüße
itasca
schufaeintrag, kann jeder einsehen,,,der erste Schritt in die Obdachlosigkeit
Leider komplett falsch. Die Schufa hat nur insofern damit zu tun, als sie diesen Eintrag ebenfalls übernimmt.
betrifft nicht mich selbst sondern meine Schwester! mehr passiert nicht ?
nein mehr passiert nicht, sie ist da nicht alleine...einige Millionen haben den, Tendenz steigend
Vielen Dank, will ihr ja helfen! Wollte nur wissen was ihr nun bevorsteht!
Ok Danke, da steht nur das die Eintragung erfolgt weil eine vollständige Befriedigung aus dem Inhalt der Vermögensauskunft nicht abgeleitet werden konnte bzw. offensichtlich nicht dazu geeignet ist! Soll Sie sich vlt. besser einen Anwalt holen bzw. dort erkundigen ?