Was bedeutet diese Aussage meines Arbeitgebers?
Hallo zusammen. Aktuell habe ich Urlaub und heute kam ein Brief von meinem aktuellen Arbeitgeber, den ich nicht so ganz verstehe (Tolles Beamtendeutsch sei Dank). Im ersten Satz steht, das mein Arbeitsverhältnis am 31.10.2014 endet, dies ist mir bewusst, doch danach folgt dieser Satz, den ich nicht so ganz nachvollziehen kann „Vor diesem Hintergrund stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung und unter Fortzahlung Ihrer arbeitsvertraglichen Bezüge von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt bis auf Widerruf bis zum Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses“. Heißt das, mein Arbeitgeber zahlt mir mein normales Gehalt, nur ich muss nicht arbeiten?
11 Antworten
- mit sofortiger Wirkung = ab jetzt
- Fortzahlung Ihrer arbeitsvertraglichen Bezüge = Geld wie im Vertrag vereinbart wird weiter gezahlt
- stellen Sie von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei = Es besteht keine Pflicht mehr, zu arbeiten
- bis auf Widerruf = Bis wir was anderes sagen
Also ja: Auf gut deutsch steht da: "Bleib bloss zu hause, wir zahlen Dir das Geld bis zum Arbeitsende weiter"
Weißt Du denn, warum das so ist? Wenn nicht, würde ich den Arbeitgeber dringend ansprechen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :) Ich fahre da nachher mal vorbei und frage nach.
Je nachdem, wer hier gekündigt hat.
Wenn ich selbst das Arbeitsverhältnis beende, ist das nicht unbedingt gängige Praxis. Andersherum schon.
Da hast du recht. Bin auf Grund der Fragestellung von einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausgegeangen.
Kommt jedoch auch drauf an, wie sehr der Arbeitgeber um seine Daten fürchtet die du noch irgendwo rausziehen könntest. ;-)
Nein es ist keine Kündigung, es ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der noch bis zum 31.10.2014 läuft.
Die sind froh dich nicht mehr sehen zu müssen , und jemand anderes kann den Platz ab sofort nutzen .
Hast Du nach Deinem jetzigen Urlaub noch Urlaubsanspruch? Wenn ja, solltest Du aufpassen.
Der AG gibt Dir in diesem Schreiben eine widerrufliche Freistellung. Das bedeutet, Du musst zwar jetzt nicht mehr zur Arbeit und bekommst Dein Gehalt weiter, der AG kann Dich aber bei Bedarf jederzeit bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder einsetzen.
Bei Freistellungen mit Widerrrufsrecht darf der AG evtl. noch vorhandenen Urlaub oder Gleitzeitstunden nicht in die Freistellung einrechnen und sind daher nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses abzugelten. Urlaubstage und Mehrstunden sind nur dann abgegolten, wenn es in der Freistellung steht und diese unwiderruflich ist.
Also ich habe nur noch bis Morgen Urlaub, dann müsste ich wieder regulär arbeiten. Nun ja, anhand des Briefs jetzt wohl nicht mehr. Meine Firma ist eine GmbH, ist es da anders geregelt?
Hast Du morgen denn Deinen ganzen Urlaub verbraucht? Hier gelten Arbeitsgesetze. Da spielt es keine Rolle ob Du in einer GmbH, einer GmbH & Co.KG, einer AG o.a. tätig bist.
Nein, meinen ganzen Urlaub habe ich noch nicht verbraucht. Musste aber ein Jahr im Voraus planen.
Hast Du denn dieses Jahr noch einen neuen Job? Wie lange arbeitest Du denn schon im Betrieb?
Wenn Du dieses Jahr noch bei keinem anderen AG Urlaub hattest und länger als 6 Monate in der Firma bist, hast Du Anspruch auf zumindest den kompletten gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Wenn kein anderslautender Tarifvertrag zur Anwendung kommt und auch arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, steht Dir auch der über den Mindesturlaub hinausgehende Urlaub zu. Du hast, wenn Du das in Anspruch nimmst, dieses Jahr aber auch bei einem neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr.
Und sollte er einen Dienstwagen (oder andere Vergünstigungen) haben, so wären ihm diese ebenfalls bis zum 31.10.2014 zu gewähren.
Aber noch etwas Anderes: Ich würde jetzt sofort schriftlich (persönlich überreicht oder per Einwurf-Einschreiben) ein qualifiziertes Zeugnis anfordern, und es nach Empfang hier überprüfen lassen.
So sieht es aus. Du brauchst dort nicht mehr zu erscheinen und bekommst noch weiterhin Dein Gehalt.
das heisst, dass Du ab sofort nicht mehr kommen musst (darfst), Dein Gehalt aber weiter bekommst.
Vielen Dank für die Antwort :)
Ja, die wollen dich nicht mehr sehen und Du bekommst Dein Geld weiter. Ab 1.11 Arbeitslos
Eine Freistellung ist eigentlich übliche Praxis.