Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Betrug
Heute morgen stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür. Leider, wie ich gestehen muss, berechtigt. Folgendes haben wir uns zuschulden kommen lassen...
Mein Mann hat im Internet Handys bestellt, als Zugabe gab es ein Ds 3D. Wir waren am Tag der Zustellung nicht Zuhause, das Paket lag vor der Tür. Wert 448,96 (Bezahlt haben wir 1 Euro weil an einen Vertrag gekoppelt) Aus Trotz haben wir gesagt, wir haben das Paket nie bekommen. Vom Vertrag konnten wir zurücktreten weil wir rechtzeitig widersprochen haben. Der DHL-Bote hat also die Unterschrift gefälscht, das wird auch noch verfolgt.
Ich hab gleich alles zugegeben und mein Handy rausgerückt. Mein Mann war schon bei der Arbeit, seines muß ich nächste Woche zur Polizei bringen. Er kann selbst nicht weil er ab Sonntagabend im Kkh ist weil er sich operieren lassen muß. Wie lange das dauert und die anschl. Reha weiß ich nicht.
§§263 Abs.1, Abs.2,22,23 Abs. 1 StGB steht in dem Schreiben das ich von der Polizei bekommen hab. Was bedeutet das nun? Und wie geht's weiter? Wird sind beide nicht vorbestraft.
8 Antworten
Euch wird ganz banal Betrug vorgeworfen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr behauptet, dass ihr den Nintendo 3Ds und die Handys nie bekommen habt, obwohl ihr alles bekommen habt. Ihr seid von dem Vertrag zurück getreten, aber habt die Handys und den 3Ds dann trotzdem behalten.
Das ist natürlich Betrug, denn ihr hattet vor euch: (Zitat aus dem Gesetz)
einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen [...] durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
Ich vermute, dass ihr in eurem Fall mit einer Geldstrafe davon kommt, die von eurem Einkommen abhängt. Ihr hattet das immerhin nicht von Anfang an so geplant. Wobei dir wahrscheinlich gar nichts passiert, sondern nur deinem Mann, denn er hat die Bestellung aufgegeben und nicht du.
Ich glaube ich bin dann eher Mitwisserin oder so. Mein Name taucht nicht auf. Ist aber auch egal. Ist ja mein Mann und ich steh dafür genauso gerade wie er.
Aber, Haft haben wir nicht zu befürchten?
Und schon mal vielen Dank für die "normalen" und hilfreichen Antworten
Von der Theorie her bist du Mittäterin, wenigstens Teilnehmerin (hier Beihilfe).
Ihr habt beide ein Handy bekommen, somit wurde die "Beute" unter euch gleichmäßig aufgeteilt. Was natürlich nicht für eine Mittäterschaft spricht, ist deine funktionale Stellung. Kommt drauf an, was man aus der Sache macht.
Nachtrag:
Haft halte ich für unwahrscheinlich. Es handelt sich, denke ich, nicht um Unsummen und den Verkäufer arm gemacht habt ihr bestimmt auch nicht. Aber ein bisschen was kosten wird das schon.
Für zwei Handygeräte habt ihr es bereits zugegeben und das dritte hat der Zusteller unterschlagen.
Zunäcst wird ihr eine Vorladung von der Polizei erhalten, in der ihr als Beschuldigte vernommen werden solllt.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Staatsanwalt entscheiden, ob ein Hautsacheverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wird.
Ein Anwalt würde nicht schaden, wobei die Sache bei euch eigentlich so offensichtlich ist, das er auch nicht sehr viel machen kann. Da ihr nicht vorbestraft seid, wird es wohl eine Geldstrafe von einem Monatslohn geben, wenn du nicht arbeitetst für dich vielleicht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Wenn jetzt ein Anwalt schafft, das die Strafe etwas niedriger ausfällt, dann solltet ihr bedenken, das er auch 1000 Euro kosten kann.
im Erwachsenenstrafrecht kommt gemeinnützige Arbeit nicht vor, meines Wissens nach.
doch, kommt vor, aber nur wenn sonst nichts zu holen ist. Oder auch mal bei Prominenz :-)
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Der Link zum StGB
§263 StGB ist der Betrug, 22, 23 Abs.1 StGB macht die Normenkette zu einer versuchten Straftat. Also hängt man euch einen versuchten Betrug an.
Was als nächstes passiert... Strafverfahren, aber darauf der Strafe nochmal zu entkommen, braucht ihr eigentlich nicht zu hoffen. Wenn ihr es dem DHL-Boten heimzahlen wolltet, hätte die Beschwerde über das vor der Tür liegende Paket und seine damit verbundene Urkundenfälschung doch gereicht.
Die Paragraphen kannst Du dir leicht selbst ergooglen. Es ist ein Strafverfahren eingeleitet und es wird eine Anklage vermutlich vorm Schöffengericht erfolgen.
Leider doch, Panazee. Ihr Mann hat die Bestellung aufgegeben, aber ein gemeinschaftlicher Tatplan und eine gemeinschaftliche Tatausführung sind gegeben, womit Paradoxa Mittäterin ist.