Was bedeuten die Begriffe Sach- und Forderungsbetrug?
Meine Frage könnt ihr ja bereits im Titel erkennen.
Ich kann mir schon ein leichtes Bild von den Begriffen machen und mir einigermaßen etwas darunter vorstellen, nur würde ich gerne noch andere Erklärungen/Definitionen dazu hören, evtl. auch mit Beispielen, um das ganze auch richtig zu verstehen.
Danke im Voraus für die Antworten!
1 Antwort
Nach der h.M. stehen Diebstahl nach § 242 StGB und Sachbetrug nach § 263 StGB (nicht der Forderungsbetrug, es gibt keinen Forderungsdiebstahl) in einem Exklusivitätsverhältnis, sie schließen sich also gegenseitig aus. Eine Mindermeinung verneint dieses Exklusivitätsverhältnis nicht überzeugend (Herzberg in ZStW 89, 367 ff.).
Fraglich ist nunmehr, wie eine Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug vorzunehmen ist.
Eine solche Abgrenzung ist nach h.M. allein nach der inneren Willensrichtung vorzunehmen. Es kommt darauf an, ob das Opfer den Gewahrsam aufgeben wollte (Betrug) oder nur lockern wollte (Diebstahl). Es ist also ein Verfügungsbewusstseinerforderlich (Ausnahme: In den übrigen Konstellationen des Betruges ist dieses gerade nicht erforderlich).
BeispieleDas Opfer wird vom Täter von der Sache weggelockt (Opfer wollte Gewahrsam nur lockern und gerade nicht aufgeben = Trickdiebstahl § 242)Täter legt Objekt in den Einkaufswagen und schmuggelt es an Verkäuferin vorbei (auch hier hatte die Verkäuferin kein Verfügungsbewusstsein, eine teilweise vertretene Ansicht nimmt ein generelles Verfügungsbewusstsein an, das jedoch abzulehnen ist, es liegt ein Trickdiebstahl vor).
Sachbetrug liegt dann vor, wenn es um die Verfügung über körperliche Gegenstände und Bargeld geht. Der Betrüger erhält dann also meistens genau den Gegenstand bzw. das Bargeld (z.B. Kaufpreis) durch den Betrug.
Demgegenüber bezieht sich der Forderungsbetrug immer auf abstrakte Forderungen und Rechte an sich (z.B. Ansprüche des Eigentümers, Besitzers). Meistens spielt der Schuldner und Betrüger dem Gläubiger einer Forderung vor, die Forderung bestehe nicht mehr oder sei untergegangen.
Quelle u.a. http://www.anwalt-betrug.de/sonderfaelle-betruges-263-stgb-anstellungsbetrug-dreiecksbetrug-spendenbetrug-eingehungsbetrug-warenkreditbetrug/ und jura-fragen.de
:) freut mich dass ich dir helfen konnte.
Super, danke! Das meiste hatte ich selbst schon aus verschiedenen Quellen gelesen, nur ist jetzt wahrscheinlich der Groschen gefallen, vor allem durch die Beispiele :)