Ist Jurist ein Geschützer Begriff

3 Antworten

Jein.

"Jurist" gehört zu den sog. "nicht geschützten Berufsbezeichnungen".

Mangels gesetzlicher Regelungen kann er daher legal geführt werden, allerdings nicht in der Art, dass eine besondere Kompetenz oder Fachkenntnis auch nur angedeutet wird.

Im Geschäftsverkehr gilt die Annahme, dass ein "Jurist" das 1., ein "Volljurist" das 2. Staatsexamen bestanden hat.

Wird also lediglich der Anschein erweckt, man sei Akademiker mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschafte,  käme eine strafbare Handlung (Anstellungsbetrug) oder Verstoß gegen UWG (unlauterer Wettbewerb) in Betracht.

Und beim Anbaggern würde ich mich dann doch lieber als Flugkapitän, Schauspieler oder Lokführer bezeichnen :-)

HTH

G imager761

 

 

andy16823 
Beitragsersteller
 03.04.2011, 15:23

Wollte Ja es Ja Nur wissen, weil ich s Im inet Gelesen Habe, und ich mir das eig. nicht Vorstellen Konnte aber Danke

Im Geschäftsverkehr gilt die Annahme, dass ein "Jurist" das 1., ein "Volljurist" das 2. Staatsexamen bestanden hat.

Wird also der Anschein erweckt, man sei Akademiker mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschafte, käme eine strafbare Handlung (Anstellungsbetrug) oder Verstoß gegen UWG (unlauterer Wettbewerb) in Betracht. Damit gilt der Jurist als geschützte Berufsbezeichnung.

Jurist nein, REA = Rechtsanwalt ja.

andy16823 
Beitragsersteller
 03.04.2011, 14:37

Also Was Ist Geschützt ??

 

REA Oder Jurist ??

 

Danke